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Suchergebnis Urteilssuche (831 - 840 von 883)

  1. BVerwG 8 B 106.07 - Verteidigungsmaßnahme; Observierung von Regimegegnern; Enteignung zu Verteidigungszwecken
    Leitsatz: Die Enteignung durch das Ministerium für Staatssicherheit zur Observierung von Regimegegnern ist als Verteidigungsmaßnahme anzusehen, weil der Begriff der "Verteidigungszwecke" weit verstanden worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    26.01.2008
  2. BVerwG 5 B 199.07 - Indizwirkung für erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems; Gau-Hauptstellenleiter der NSDAP
    Leitsatz: Für die Frage, ob ein erhebliches Vorschubleisten i.S.d. § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorliegt, kommt es auf die konkrete Art und Weise der Ausübung eines Parteiamtes an, wenn einem solchen Amt (hier: Gau-Hauptstellenleiter) keine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zukommt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    14.01.2008
  3. OVG 2 N 72.07 - Verunstaltungsverbot für Werbetafeln auf denkmalgeschütztem S-Bahn-Gelände; Denkmalschutz; Verunstaltungsschutz; Bestandsschutz; Beseitigungsanordnung; Werbung
    Leitsatz: 1. Auch vor der Wiedervereinigung Deutschlands galt die Berliner Bauordnung für das S-Bahn-Gelände, da auch alliiertes Recht dem nicht entgegenstand. 2. Auch wenn in der Vergangenheit von Berliner Verwaltungsbehörden keine Beseitigungsanordnungen erlassen wurden, ist ein Bestandsschutz nicht anzunehmen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    17.07.2008
  4. OVG 2 B 12.06 - Grundsatz der Materialgerechtigkeit; keine Rückführung eines Denkmals in einen nicht mehr vorhandenen historisch getreuen Zustand; Bauteile mit begrenzter Lebensdauer
    Leitsatz: 1. Das Denkmalschutzgesetz Berlin kennt keinen allgemeinen "Grundsatz der Materialgerechtigkeit", auf dessen Grundlage von dem Eigentümer eines Denkmals die Rückführung in einen zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung nicht mehr vorhandenen "historisch getreuen" Zustand verlangt werden könnte. Dies gilt auch in Bezug auf solche Bauteile, die - wie unter anderem Fenster - typischerweise nur eine begrenzte Lebensdauer haben und während der Bestandszeit eines Hauses gelegentlich ersetzt werden müssen. 2. Der Begriff der "Erhaltung" beinhaltet lediglich die Bewahrung des Bestandes. Er umfasst hingegen nicht die vollständige oder teilweise Wiederherstellung des historischen Originals im Wege der Ersetzung von Bauteilen, die bereits im Zeitpunkt der Unterschutzstellung denkmalwidrig waren, durch neue form- und materialgetreue Bauteile. 3. Eine erhebliche wirtschaftliche Mehrbelastung kann zur Vermeidung einer allenfalls geringfügigen denkmalrechtlichen Beeinträchtigung einem Eigentümer grundsätzlich nicht zugemutet werden, selbst wenn es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus in guter Lage handelt und die Maßnahme grundsätzlich aus den Erträgen finanzierbar sein dürfte. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    21.02.2008
  5. 6 K 1691/03 - Rückübertragungsanspruch; Beweislast; Berechtigte; Schädigungsmaßnahme; Bindungswirkung der Berechtigtenfeststellung; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschlussgrund; Teilfläche; Nutzungsrecht; Gebäudeeigentum; Eigenheim
    Leitsatz: 1. Für die Annahme des unredlichen Erwerbes im Sinne des § 4 Abs. 3 des Vermögensgesetzes kommen nur solche Umstände in Betracht, die den Erwerbsvorgang - mithin hier den Gebäudekauf - als solchen betreffen. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die Erwerbschance war, die sich später eröffnet hat, dem aber keine Ausstrahlungswirkung auf den späteren Erwerb mehr zukommt, weil zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem darauf folgenden Eigentumserwerb mehr als zehn Jahre vergangen sind. 2. Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Unerweislichkeit von Tatsachen im Vermögensrecht nur grundsätzlich zu Lasten desjenigen geht, der aus ihnen für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (BVerwGE 95, 289, 294), trifft die materielle Beweislast für die den Rückübertragungsausschluss begründende Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG grundsätzlich den Erwerber. 3. Für die Erweiterung eines Nutzungsrechts auf zusätzliche Grundstücksflächen, bei der es sich hinsichtlich der Erweiterungsfläche ebenfalls um eine erstmalige Nutzungsrechtsverleihung handelt, ist eine Bezeichnung des Entstehungszeitpunktes notwendig und entsteht das Nutzungsrecht erst zu diesem Zeitpunkt. 4. Der Restitutionsanspruch erlischt, wenn nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29. September 1990) über das restitutionsbelastete Grundstück wirksam verfügt worden ist oder wenn die Verfügung zwar vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes getroffen, aber erst nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes wirksam geworden ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Frankfurt/Oder
    22.10.2008
  6. 4 K 1095/06 - Zwangsverkauf; verfolgungsbedingter Vermögensverlust
    Leitsatz: 1. Eine Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG setzt einen gezielten Zugriff auf den Betroffenen voraus, um ihn als politischen Gegner auszuschalten. 2. Die Voraussetzungen eines verfolgungsbedingten Zwangsverkaufs liegen nicht vor, wenn der Betroffene für das Grundstück einen über dem Einheitswert liegenden Verkaufserlös erzielt. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Frankfurt/Oder
    16.10.2008
  7. 4 K 1114/06 - Ausschlusstatbestand; Scharführer; Gauvolkstumswart; Hauptgemeinschafts¬leiter; NSDAP; NS-Regime; Rechtsstaatlichkeit; Menschlichkeit; Vorschubleistung
    Leitsatz: 1. Ein „Vorschubleisten" im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG hat nach dem Wortsinn nichts anderes als ein „Fördern" im Sinne von § 8 Abs. 1 BWGöD, ein Unterstützen, ein Verbessern der Bedingungen für das entsprechende System zum Inhalt. 2. Ein „erhebliches" Vorschubleisten setzt ferner voraus, dass der Nutzen für das Regime nicht nur ganz unbedeutend gewesen ist. 3. Eine Einstufung als „Entlasteter" oder „Minderbelasteter" im Rahmen der Entnazifizierung ist für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruchsausschluss nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorliegen, ohne Bedeutung. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Frankfurt/Oder
    16.10.2008
  8. VG 29 A 59.06 - Mittel des Unternehmens; Änderung der Kapitalstruktur; GEHAG; Einzelinvestition; Unternehmensbeteiligung; Anteilsschädigung
    Leitsatz: 1. Bei Fehlen eines Erwerbs mit Mitteln des Unternehmens scheidet ein Anspruch auf Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG aus. 2. "Mittel des Unternehmens" sind die im Zeitpunkt der Entziehung der Beteiligung vorhandenen Mittel und die finanziellen Möglichkeiten, die sich auf der Grundlage dieses Kapitals im Rahmen eines organischen Zuwachses des Unternehmens (z. B. Gewinne) ergeben haben. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Unternehmens führt dazu, dass der Erwerb nicht mehr mit den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens vorgenommen wurde. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    09.10.2008
  9. 4 K 64/06 - Unredlicher Erwerb eines Nutzungsrechts
    Leitsatz: 1. Aufgrund einer Urkunde, die den Entstehungszeitpunkt nicht enthielt, konnte ein Nutzungsrecht nicht entstehen. 2. Dient die Nutzungsrechtserweiterung dem alleinigen Zweck, den Erwerbern in den erkennbar entstehenden Auseinandersetzungen mit den Alteigentümern eine stärkere Rechtsposition zu verschaffen, ohne dass das damals geltende Recht hierfür eine Grundlage geboten hätte, muss ein Erwerb des Nutzungsrechts auch als unredlich gemäß § 4 Abs. 3 a VermG angesehen werden. 3. Ist also das entzogene Grundstück von dem den redlichen Erwerb vermittelnden dinglichen Nutzungsrecht nur teilweise erfasst, kann es grundsätzlich im Übrigen an den Alteigentümer zurückgegeben werden, das gilt auch dann, wenn das verliehene dingliche Nutzungsrecht eine nicht näher bestimmte Teilfläche aus einem größeren Gesamtgrundstück betrifft. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Frankfurt/Oder
    08.10.2008
  10. 5 K 2175/04 - Vorbehalt des Gesetzes für Baumschutzsatzungen, die Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsabgaben festsetzen
    Leitsatz: 1. Gemeindliche Baumschutzsatzungen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Baumfällungen mit der Auflage einer Ersatzpflanzung oder Ausgleichsabgabe verbinden, bedürfen hierfür einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage, die die Eingriffe in den Grundrechtsbereich jedenfalls inhaltlich maßgeblich vorformt. 2. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen über gemeindliche Baumschutzsatzungen im Land Brandenburg, insbesondere die §§ 19 und 24 BbgNatSchG erfüllen diese Anforderungen nicht.
    VG Frankfurt/Oder
    06.10.2008