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  1. BVerwG 5 C 31.07 - Abtretung zukünftig entstehender Forderungen bzw. gesetzlicher Ansprüche; Erben; Zession
    Leitsatz: Eine Vorausabtretung von Ausgleichsansprüchen nach § 1 Abs. 1 AusglLeistG ist zulässig, wenn sie eine natürliche Person begünstigt, die im Zeitpunkt der Abtretung nach zivilrechtlichen Regelungen zum Kreis der gesetzlichen Erben gehört.
    BVerwG
    23.10.2008
  2. BVerwG 5 B 86.08 - Gesamthandsgemeinschaft; Berechtigte; Ausgleichsleistung; Geschäftsanteil; Auszahlungsbetrag; Bemessungsgrundlage; Rückforderungsbetrag; Zwischenbescheid; Ausgangsbescheid; Teilerfüllung; Erledigungsfeststellungsstreit; Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung
    Leitsatz: 1. Erledigung des Rechtsstreits tritt nur dann ein, wenn objektiv ein das Begehren des Kl. erledigendes Ereignis eingetreten ist. Eine Klage wird durch eine "Teilerfüllungshandlung" eines Beklagten nicht (insgesamt) unzulässig. 2. Ein (Zwischen-) Bescheid über die Höhe der gekürzten Bemessungsgrundlagen ist einem Bescheid über die Höhe der Entschädigungs-/Ausgleichsleistungen nicht gleichzusetzen. 3. Als unzulässiges "Überraschungsurteil" stellt sich eine Entscheidung nur dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    20.10.2008
  3. BVerwG 3 C 10.08 - Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des Rückzahlungsverpflichteten; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Mithaftung für Rückzahlungspflicht; Übertragung ohne angemessene Gegenleistung
    Leitsatz: Rechtsnachfolger des Rückzahlungspflichtigen im Sinne des § 349 Abs.5 Satz 2 LAG ist nicht nur derjenige, der die Schadensausgleichsleistung infolge Abtretung des darauf gerichteten Anspruchs unmittelbar erhalten hat, sondern auch derjenige, dem der Rückzahlungspflichtige den bereits gewährten Schadensausgleich zugewendet hat. Dies gilt auch für Erwerbsvorgänge vor dem 1. Januar 2000. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    16.10.2008
  4. BVerwG 8 B 89.08 - Entschädigungslose Enteignung; unzureichende Entschädigung
    Leitsatz: 1. § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG erfasst nur solche Enteignungen, bei denen bereits nach den einschlägigen Vorschriften der DDR eine Entschädigung generell ausgeschlossen war. 2. Art. 14 GG gebietet nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland für eigentumsentziehende Handlungen der DDR einsteht, die mit einer nach den Maßstäben des Art. 14 Abs. 3 GG unzureichenden Entschädigung verbunden waren. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    10.10.2008
  5. BVerwG 8 C 9.08 - Restitutionsausschluss; Erwerb mit Mitteln des Unternehmens; Bruchteilsrestitution; Wiedergutmachung; Rückerstattung
    Leitsatz: 1. Vermögensgegenstände, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG von einem Unternehmen "später angeschafft" worden sind, sind solche Gegenstände, die "mit Mitteln des Unternehmens" erworben wurden, wobei die Vermutung des § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG in vollem Umfang zum Tragen kommt. § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG, der sich mit der Einzelrestitution von Bruchteilen an Vermögensgegenständen befasst, die früher dem Unternehmen gehörten, stellt das Gesetz anders als § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG i. V. m. § 2 URüV in § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG darauf ab, ob die Vermögensgegenstände mit Mitteln des Unternehmens erworben wurden. 2. Für die Auslegung des § 3 Abs. 1 Satz 4 und 6 VermG bleibt allein die eingetretene Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft ausschlaggebend. 3. Die Berechtigten i. S. d. § 1 Abs. 6 VermG dürfen durch die Eingliederung ihrer Ansprüche in das Vermögensgesetz weder schlechter noch besser als bei der Anwendung der alliierten Rückerstattungsrechte gestellt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    16.09.2008
  6. BVerwG 8 B 62.08 - Unlautere Machenschaften; Machtmissbrauch; vorgeschobene Enteignung nach dem Baulandgesetz; Aufbauenteignung; Fehlerkorrektur; Aufbaugebiet; Massenorganisationen; Baumaßnahme
    Leitsatz: 1. Die Enteignung eines Grundstücks erst nach der Durchführung der Baumaßnahmen ist allein noch kein Machtmissbrauch, wenn eine Enteignung zur Durchführung der Baumaßnahmen zum damaligen Zeitpunkt nach DDR-Recht zulässig gewesen wäre. 2. Erklärungen zum Aufbaugebiet und Inanspruchnahme von Grundstücken waren nach dem insoweit maßgebenden Rechtsverständnis der DDR zugunsten aller volkseigenen Betriebe, Organe und Institutionen, zur Durchführung von Baumaßnahmen sozialistischer Genossenschaften sowie für Vorhaben der Parteien und Massenorganisationen zulässig. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    12.09.2008
  7. BVerwG 5 C 21.07 - Übergang eines Kontoguthabens wegen Lastenausgleichszahlung; Zahlungsanspruch des Entschädigungsfonds
    Leitsatz: § 11 Abs. 6 Satz 2 VermG ist entsprechend anzuwenden, wenn ein Kontoguthaben nach dem 1. Dezember 1994 an den insoweit nicht mehr berechtigten unmittelbar Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger ausgezahlt wird.
    BVerwG
    04.09.2008
  8. BVerwG 8 B 12.08 - Verkehrswert als angemessener Kaufpreis
    Leitsatz: 1. Mit dem angemessenen Kaufpreis im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO ist der Sache nach der Verkaufswert der veräußerten Sache gemeint. 2. Für den verfügungsbedingten Vermögensverlust i. S. des § 1 Abs. 6 VermG reicht die Mitursächlichkeit des Nationalsozialismus für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts aus. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    29.08.2008
  9. BVerwG 3 B 73.08 - Denunziation als Verstoß gegen die Menschlichkeit
    Leitsatz: Auch eine einzige Denunziation kann ausreichend sein, einen Leistungsausschluss nach § 4 BerRehaG zu begründen. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    20.08.2008
  10. BVerwG 3 B 3.08 - Lastenausgleichsrecht; Rückforderung; Rückforderungsfrist; Ausschlussfrist; verlängerte Ausschlussfrist; Schadensausgleich; Kenntnis vom Schadensausgleich; Anzeigepflicht
    Leitsatz: Für den Beginn der Frist des § 349 Abs. 5 Satz 4 LAG ist es ohne Belang, ob die Ausgleichsbehörde sich die Kenntnis von dem Schadensausgleich und der Person des Verpflichteten früher hätte verschaffen können.
    BVerwG
    19.08.2008