« zurück zur Suche
Urteil Normenkontrolle
Schlagworte
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; Rechtsschutzinteresse; Abwägungsmaterial; Planerhaltung; wesentlich; abwägungsbeachtlich; Abwägungsvorgang; Diskothek
Leitsatz
Von der Planung berührte, nicht zutreffend ermittelte oder bewertete Belange betreffen bereits dann „wesentliche Punkte" im Sinne der Planerhaltungsvorschrift des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wenn diese Punkte in der konkreten Planungssituation abwägungsbeachtlich waren.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat