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Urteil Sondergebiet


Schlagworte

Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; vorhabenbezogene Verkaufsflächenbegrenzung; baugebietsbezogene Verkaufsflächenbegrenzung; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit

Leitsätze

Die durch Bebauungsplan erfolgte Festsetzung einer baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet ist mangels Rechtsgrundlage unzulässig.

Erklärt das Normenkontrollgericht einen vom Antragsteller umfassend angegriffenen Bebauungsplan für teilweise unwirksam, so ist der Antrag im Übrigen mit der Kostenfolge aus § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO abzulehnen, wenn der Antrag­steller mit der Anfechtung des ihn beschwerenden Teils des Plans erfolglos bleibt (Abgrenzung zu BVerwGE 88, 268).

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