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Urteil Nutzungsvertrag
Schlagworte
Nutzungsvertrag; Schadenshaftung; Landkreis
Leitsatz
Frage der Rechtsnachfolge: Keine Haftung des Landkreises, des Landes oder der Bundesrepublik Deutschland für Schäden aufgrund eines 1978 mit dem Rat des Kreises abgeschlossenen Nutzungsvertrages.
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