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  1. VII ZR 12/21 - Mindesthonorar für Architekten und Ingenieure in Altfällen
    Leitsatz: § 7 Abs. 5 HOAI (2013) ist unbeschadet des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Juli 2019 (C-377/17) weiterhin anwendbar.
    BGH
    02.06.2022
  2. IX ZR 59/06 - Insolvenzanfechtung für Heimfallanspruch in Erbbaurechtsvertrag
    Leitsatz: Ist die Vereinbarung eines Heimfallanspruchs in einem Erbbaurechtsvertrag gläubigerbenachteiligend und daher anfechtbar, kann der Insolvenzverwalter verlangen, daß die Masse so gestellt wird, wie wenn der Vertrag ohne diese Vereinbarung abgeschlossen worden wäre (Anschluß an BGHZ 124, 76).
    BGH
    19.04.2007
  3. BVerwG 8 C 9.11 - Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes; Zwangsverkauf; Verwirkung; Vertrauensschutz bei Rücknahme des Verwaltungsaktes
    Leitsatz: Hat ein Verfolgter im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG sich in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 rechtsgeschäftlich bindend verpflichtet, ein Grundstück auf Geheiß seines Vertragspartners an diesen oder einen Dritten zu übereignen, ist für die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlusts auf das Verpflichtungsgeschäft und nicht auf die Übereignung abzustellen. Das gilt auch, wenn der Zeitpunkt und der Empfänger der Auflassung erst nachträglich vom Vertragspartner bestimmt werden, und wenn der Verfolgte das Grundstück unmittelbar an einen vom Vertragspartner bestimmten Dritten übereignet, an den jener es weiterverkauft hat.
    BVerwG
    04.04.2012
  4. VIII ZR 231/06 - Wohnflächenberechnung im freifinanzierten Wohnungsbau
    Leitsatz: Ist davon auszugehen, daß die Parteien eines Wohnraummietvertrages sich (stillschweigend) auf eine Wohnflächenberechnung nach den Vorschriften der §§ 42 bis 44 II. BV bzw. der Wohnflächenverordnung geeinigt haben, ist für eine Anwendung der DIN 283 auch dann kein Raum, wenn diese bei der Ermittlung der Wohnfläche im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führt; nach der DIN 283 ist die Wohnfläche nur dann zu berechnen, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder sie als Berechnungsmethode ortsüblich oder nach der Art der Wohnung naheliegender ist (Fortführung des Senatsurteils vom 24. März 2004 - VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230).
    BGH
    23.05.2007
  5. VG 13 A 383/90 - Einigungsvertrag; Wiedergutmachung; Enteignungsmaßnahmen; Rückübertragung; Restitution; Vermögensübertragung; verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. In der DDR und in Berlin (Ost) belegenes Grundvermögen, das nach DDR Recht enteignet worden ist, kann derzeit nur nach Maßgabe des Vermögensgesetzes zurückgefordert werden. 2. Das von beiden deutschen Staaten getragene Vermögensgesetz ist Ausdruck des Wiedergutmachungsgedankens unter Berücksichtigung eines sozialverträglichen Ausgleichs. Als spezielleres Gesetz schließt es den Rückgriff auf sonstige Rückgabeansprüche aus. 3. Durch den Einigungsvertrag ist die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung aufgrund des Rehabilitierungsgesetzes der DDR außer Kraft getreten; insoweit hat § 1 Abs. 7 des Vermögensgesetzes vorläufig jede Bedeutung verloren. 4. Die vom BGH über die Unwirksamkeit rechtsgeschäftlicher Vermögensübertragungen in der DDR entwickelten Grundsätze lassen sich auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit staatlicher Enteignungsmaßnahmen nicht entsprechend anwenden. 5. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit solcher Enteignungsmaßnahmen ist mangels Feststellungsinteresses unzulässig. Soweit nach dem Vermögensgesetz Rückübertragungsansprüche ausgeschlossen sind, ist dies verfassungsrechtlich unbedenklich.
    VG Berlin
    04.02.1993
  6. I ZR 11/15 - Verjährung bodenschutzrechtlicher Ausgleichsansprüche, Altlasten
    Leitsatz: 1. Zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Rückwirkung ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 BBodSchG dahingehend verfassungskonform zu reduzieren, dass diese Vorschrift eine im Jahr 1926 erfolgte Gesamtrechtsnachfolge nicht erfasst. 2. Die Verjährung des bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Satz 4 Fall 2 BBodSchG beginnt mit der Beendigung sämtlicher Maßnahmen, für deren Kosten Verpflichtete nach § 24 Abs. 1 BBodSchG haften, einschließlich der den eigentlichen Sanierungsmaßnahmen nachfolgenden, im Sanierungskonzept vorgesehenen Eigenkontrollmaßnahmen (§ 15 Abs. 2 BBodSchG).
    BGH
    29.09.2016
  7. VIII ZR 379/20 - Miete für Rauchwarnmelder keine Betriebskosten
    Leitsatz: Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich nicht um sonstige Betriebskosten i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrKV, sondern - da sie den Kosten für den Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen sind - um betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen.
    BGH
    11.05.2022
  8. III ZR 302/05 - Amtshaftung wegen vermeidbarer Verzögerungen; übermäßige Bearbeitungsdauer von Grundbuchanträgen; enteignungsgleicher Eingriff
    Leitsatz: a) Der Staat hat seine Gerichte so auszustatten, daß sie die anstehenden Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung abschließen können (hier: über-mäßige Dauer der Bearbeitung von Anträgen durch das Grundbuchamt wegen Überlastung). Die Erfüllung dieser Verpflichtung kann den Justizbehörden insgesamt als drittgerichtete Amtspflicht obliegen (teilweise Abweichung von BGHZ 111, 272). b) Zum Beginn der Verjährung von Amtshaftungsansprüchen wegen pflichtwidriger Unterlassung. c) Wird durch eine rechtswidrige Verzögerung der Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch die beabsichtigte Veräußerung von Eigentumswohnungen zeitweilig verhindert, so kann dies einen Entschädigungsanspruch des betroffenen Grundstückseigentümers aus enteignungs-gleichem Eingriff begründen (Fortführung von BGHZ 134, 316 und 136, 182).
    BGH
    11.01.2007
  9. 8 U 90/21 - Gebäudebewachungskosten als Betriebskosten
    Leitsatz: „Kosten der Bewachung des Gebäudes“ können auf Grundlage einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung - auch einer Allgemeinen Geschäftsbedingung - als Betriebskosten auf den Mieter von Gewerberaum umgelegt werden, ohne dass es einer Begrenzung der Höhe nach bedarf.
    KG
    02.05.2022
  10. XI ZR 348/13 - Kenntnisabhängige Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen unwirksamer Bearbeitungsentgelte, Bankgebühren, Verbraucherdarlehen
    Leitsatz: Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen. Zuvor war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage nicht zumutbar.
    BGH
    28.10.2014