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Urteil Mindesthonorar für Architekten und Ingenieure in Altfällen
Schlagworte
Mindesthonorar für Architekten und Ingenieure in Altfällen
Leitsatz
§ 7 Abs. 5 HOAI (2013) ist unbeschadet des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Juli 2019 (C-377/17) weiterhin anwendbar.
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