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  1. 2 BvR 955/00; 2 BvR 1038/01 - ???
    Leitsatz: Der Staat des Grundgesetzes ist grundsätzlich verpflichtet, auf seinem Territorium die Unversehrtheit der elementaren Grundsätze des Völkerrechts zu garantieren und bei Völkerrechtsverletzungen nach Maßgabe seiner Verantwortung und im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten einen Zustand näher am Völkerrecht herbeizuführen. Daraus folgt jedoch keine Pflicht zur Rückgabe des in dem Zeitraum von 1945 bis 1949 außerhalb des staatlichen Verantwortungsbereichs entschädigungslos entzogenen Eigentums.
    BVerfG
    26.10.2004
  2. 2 BvR 1481/04 - Verfassungsbeschwerde; Menschenrechte; Rechtsstaatsprinzip
    Leitsatz: 1. Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung. Sowohl die fehlende Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Gerichtshofs als auch deren gegen vorrangiges Recht verstoßende schematische "Vollstreckung" können gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen. 2. Bei der Berücksichtigung von Entscheidungen des Gerichtshofs haben die staatlichen Organe die Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung in ihre Rechtsanwendung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem einschlägigen nationalen Recht um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handelt, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will.
    BVerfG
    14.10.2004
  3. 1 BvR 1249/04 - ???
    Leitsatz: § 30 a Abs. 1 Satz 4 VermG steht mit dem Eigentumsrecht des Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang. Das gilt auch dann, wenn unterstellt wird, daß Ansprüche auf Restitution nach dem Vermögensgesetz und auf Erlösauskehr nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Investitionsvorranggesetz den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen.
    BVerfG
    14.08.2004
  4. 1 BvR 1743/03 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Vertrauenstatbestand; Anspruchsberechtigung des Nutzers
    Leitsatz: 1. § 121 Abs. 2 SachenRBerRG ist insoweit, als das Verhältnis zwischen Grundstücksnutzer und restitutionsbegünstigtem Grundstückseigentümer geregelt ist, mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. 2. Die Annahme eines eigenständigen Vertrauenstatbestandes in § 121 Abs. 2 SachenRBerG ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Redlichkeitstatbestandes des § 4 Abs. 2 VermG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
    BVerfG
    28.05.2004
  5. 2 BvR 1394/00 - Verfassungsbeschwerde; Subsidiaritätsgrundsatz; Rechtswegerschöpfung; Anwendung des Völkerrechts
    Leitsatz: Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer nicht die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern. Dazu gehört, daß er auch zur Anwendung des Völkerrechts im Ausgangsverfahren vorträgt.
    BVerfG
    11.03.2004
  6. 1 BvR 2285/03 - Besichtigungsrecht des Wohnraumvermieters; Besitzrecht des Mieters und Eigentumsgarantie; Räumungskündigung wegen Pflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Den Mieter trifft aus dem Mietvertrag die Nebenpflicht, dem Vermieter die Besichtigung seiner Wohnung mit Kaufinteressenten zu ermöglichen. Diese Pflicht besteht aber nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten. 2. Im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG sind vor Annahme einer eine Räumungskündigung rechtfertigenden Pflichtverletzung des Mieters einerseits das Eigentumsrecht des Mieters am Besitz der Mietwohnung und in diesem Zusammenhang auch die Dauer des Mietverhältnisses und die von Besichtigungen ausgehende Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG sowie andererseits das Eigentum des Vermieters an der Mietsache und seine Beeinträchtigung durch das Verhalten des Mieters umfassend zu würdigen. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    16.01.2004
  7. 1 BvR 31/01 - Verfassungsbeschwerde; gesetzlicher Richter; Revisionszulassung; Vermögenszuordnungsbescheid
    Leitsatz: 1. Die Entscheidung eines Gerichts, die Revision nicht zuzulassen, ist willkürlich, wenn die schriftlichen Gründe des angefochtenen Urteils nicht erkennen lassen, daß die der Nichtzulassung der Revision zugrundeliegende Rechtsauffassung auf sachgerechten Gründen beruht. 2. Die Frage nach der Bedeutung eines Vermögenszuordnungsbescheides in einem Zivilrechtsstreit mit einer am Zuordnungsverfahren nicht beteiligten Person hat Bedeutung für eine Vielzahl von Streitverfahren im Beitrittsgebiet, so daß grundsätzlich die Revision zuzulassen ist.
    BVerfG
    07.01.2004
  8. VerfGH 44/04 - Verfassungsrechtliche Überprüfung einer vom BGH bestätigten Entscheidung des LG Berlin durch den VerfGH
    Leitsatz: Die Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Landgerichts Berlin durch den Bundesgerichtshof beinhaltet die Bestätigung, daß die angegriffene Entscheidung nicht gegen Verfassungsrecht verstößt. Die Überprüfung des Urteils ist danach der Gerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofes entzogen.
    VerfGH Berlin
    23.08.2004
  9. VerfGH 158/03 - Verfassungsbeschwerde nur bei konkretem Vortrag; Parabolantenne
    Leitsatz: Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts, das die auf dem Balkon montierte Parabolantenne für vertragsgemäß erachtet hatte, ist nur dann zulässig, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Vermieters oder eine willkürliche Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung schlüssig dargelegt ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    28.05.2004
  10. VerfGH 104/02 - Gehör vor Gericht; Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme; zur Wirksamkeit einer nicht protokollierten Verfahrensrüge
    Leitsatz: Die Verwertung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme stellt im Zivilprozeß einen Gehörsverstoß dar, wenn das Gericht die Parteien nicht rechtzeitig von einer beabsichtigten Beweisaufnahme benachrichtigt hatte, damit das Anwesenheits- und Fragerecht bei der Zeugenbeweisaufnahme als eines der wichtigsten Parteirechte verletzt war und dies ordnungsgemäß gerügt wurde.
    VerfGH Berlin
    28.05.2004