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V ZR 42/04 - Unterhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Grunddienstbarkeitsberechtigten bei Mitnutzung durch Eigentümer; WegerechtLeitsatz: a) Der Berechtigte ist auch dann nach § 1020 Satz 2 BGB zur Unterhaltung und Instandsetzung einer der Ausübung der Dienstbarkeit dienenden Anlage verpflichtet, wenn der Eigentümer die Anlage mitnutzen darf. b) Das Interesse des Eigentümers erfordert bei seiner Berechtigung zur Mitnutzung nicht, daß der Berechtigte die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung der Anlage allein trägt. Der Berechtigte ist vielmehr nur anteilig verpflichtet, und zwar in entsprechender Anwendung von §§ 748, 742 BGB, im Zweifel zur Hälfte. c) Weigert sich der Berechtigte, eine Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme durchzuführen, die das Interesse des Eigentümers erfordert, kann der Eigentümer die Maßnahme durchführen lassen und von dem Berechtigten im Umfang seiner Kostenbeteiligung Erstattung der Kosten als Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 2 BGB verlangen.BGH12.11.2004
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V ZR 308/03 - Zusicherung der Wohnfläche im Kaufvertrag; Vertragsauslegung durch das BerufungsgerichtLeitsatz: Ist dem Kaufvertrag über ein Mehrfamilienhaus eine Liste mit sämtlichen Mietverhältnissen und Angaben über Miethöhe, Nebenkosten und Wohnflächen beigefügt,die nach dem Vertrag zwischen den Vertragsbeteiligten verbindlich und damit Vertragsinhalt sein soll, liegt darin die Zusicherung der baurechtlich genehmigten Wohnfläche sämtlicher Mietwohnungen.Das Berufungsgericht unterliegt nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur hinsichtlich der im ersten Rechtszug festgestellten Tatsachen einer Beschränkung, nicht dagegen hinsichtlich der darauf beruhenden Auslegung einer Vertragsvereinbarung.BGH12.11.2004
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VII ZR 95/04 - Beschwer bei Vorschuß statt SchadensersatzLeitsatz: Zur Beschwer des Klägers, der mit der Klage einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht hat und dem statt dessen die Mängelbeseitigungskosten als Vorschuß zuerkannt worden sind.BGH11.11.2004
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IX ZR 237/03 - Aufrechnung mit Mietforderungen vor Insolvenzeröffnung gegen Betriebskostenguthaben aus einer späteren AbrechnungLeitsatz: Maßgebliche Rechtshandlung für die Möglichkeit der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen gegen Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenvorauszahlungen ist der Abschluß des Mietvertrages.BGH11.11.2004
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I ZR 182/02 - Testamentsvollstreckung durch SteuerberaterLeitsatz: a) Art. 1 § 1 RBerG zählt zu den Vorschriften i.S. des § 4 Nr. 11 UWG, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, das Marktverhalten zu regeln. b) Die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ist keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG.BGH11.11.2004
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I ZR 213/01 - Testamentsvollstreckung durch BankenLeitsatz: Da die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist, kann eine Bank, ohne gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit Art. 1 § 1 RBerG zu verstoßen, für die Übernahme von Testamentsvollstreckungen werben.BGH11.11.2004
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XII ZR 71/01 - Beweislastverteilung bei Störung des Mietgebrauchs durch WasserschadenLeitsatz: Der Mieter ist nicht nach § 543 BGB (§ 542 BGB a.F.) zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn er die Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs (hier durch einen Wasserschaden) selbst zu vertreten hat. Ist die Schadensursache zwischen den Vertragsparteien streitig, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß sie dem Obhutsbereich des Mieters entstammt. Sind sämtliche Ursachen, die in den Obhuts- und Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, ausgeräumt, trägt der Mieter die Beweislast dafür, daß er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat.BGH10.11.2004
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VIII ZR 391/03 - Erneuerbare Energie; Stichleitung und Anschlußkosten bei Erneuerbarer EnergieLeitsatz: Eine Stichleitung, die nur einen Anschlußnehmer mit elektrischer Energie aus einem der allgemeinen Versorgung dienenden Netz versorgt, ist Teil dieses Netzes im Sinne des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29. März 2000. Kosten der für den Anschluß einer stromerzeugenden Anlage erforderlichen Verstärkung einer solchen Stichleitung sind Netzausbaukosten im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 1 EEG a. F. Der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt für den Anschluß von stromerzeugenden Anlagen an das Netz gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 EEG a. F. ist im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise unter Gegenüberstellung und Abwägung erforderlicher Netzausbaukosten einerseits und entstehender Anschlußkosten andererseits zu ermitteln.BGH10.11.2004
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VIII ZB 36/04 - Ermittlung der Beschwer aus Berufungsantrag, nicht aus BerufungsbegründungLeitsatz: Übersteigt die Beschwer der in erster Instanz unterlegenen Partei die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, so kann grundsätzlich erst auf der Grundlage des in der mündlichen Berufungsverhandlung gestellten Antrags entschieden werden, ob der Wert des Beschwerdegegenstands die Berufungssumme erreicht. Ein zunächst beschränkter Berufungsantrag, der die Berufungssumme unterschreitet, kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erweitert werden, soweit die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist (Bestätigung von BGHZ 12, 52, 67; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, NJW 1983, 1063). Das gilt auch für den Fall, daß die Berufung zugleich mit ihrer Einlegung begründet und dabei ein Berufungsantrag angekündigt wird, mit dem die in erster Instanz abgewiesene Klage nur teilweise weiterverfolgt wird.BGH09.11.2004
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IXa ZB 32/04 - Erfüllungseinwand im VollstreckungsverfahrenLeitsatz: Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt.BGH05.11.2004