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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 608)
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BLw 14/04 - Ausscheiden aus einer LPG; Verzicht des Mitglieds auf AnsprücheLeitsatz: Die Abfindungsvereinbarung aus Anlaß des Ausscheidens eines Mitgliedes aus einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft ist nur dann sittenwidrig, wenn der darin liegende Verzicht des Mitgliedes auf Ansprüche erheblich über das hinausgeht, was die Genossenschaft nach der Vereinbarung zu zahlen bereit ist, und der Verzicht bei einer Würdigung sich nach Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbarendes Geschäft darstellt.BGH05.11.2004
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BLw 15/04 - ???Leitsatz: a) § 64 a Abs. 2 Satz 3 LwAnpG schließt Ansprüche wegen eingebrachter Waldbestände nach § 44 LwAnpG auch dann aus, wenn eine Zusammenführung von Flächen und Bestand (§ 64 a Abs. 1 LwAnpG) infolge von Veräußerung an den Staat nicht möglich ist. b) Kaufverträge über Waldbestände, die Waldeigentümer mit dem Staat geschlossen haben, werden von § 64 a Abs. 2 Satz 1 und 2 LwAnpG nicht erfaßt. Die Vorschrift ist auf Bewirtschaftungsverträge beschränkt, die die LPG, in die der Wald eingebracht wurde, mit Dritten geschlossen hat.BGH05.11.2004
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BLw 26/04 - 29/04 - ???Leitsatz: Eine Teilung einer LPG in zwei LPGen ist nach §§ 22 Abs. 1, 14 LwAnpG/1990 jedenfalls dann zulässig, wenn die Teilung zu dem Zweck erfolgt, eine der aus der Teilung hervorgegangenen LPG der Pflanzen- oder der Tierproduktion mit einer anderen LPG der jeweils anderen Produktionsart zusammenzuschließen.BGH05.11.2004
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IX ZR 22/03 - Widerruf der Einzugsermächtigung durch InsolvenzverwalterLeitsatz: Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist berechtigt, die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren zu verhindern, auch wenn sachliche Einwendungen gegen die eingezogene Forderung nicht erhoben werden.BGH04.11.2004
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VIII ZR 28/04 - Beweislast des Vermieters für Wasserschaden; konkludenter Regreßverzicht des Gebäudeversicherers gegenüber MieterLeitsatz: a) Ist streitig, ob vermietete Räume infolge Mietgebrauchs beschädigt sind, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß die Schadensursache nicht aus dem Verhalten eines Dritten herrührt, für den der Mieter nicht (nach § 278 BGB) haftet. b) Da eine ergänzende Auslegung des Gebäudeversicherungsvertrags des Vermieters einen konkludenten Regreßverzicht des Versicherers für die Fälle ergibt, in denen der Wohnungsmieter einen Leitungswasserschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, kann in der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die (anteiligen) Kosten der Gebäudeversicherung zu zahlen, keine stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Leitungswasserschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gesehen werden. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, den Gebäudeversicherer und nicht den Mieter auf Schadensausgleich in Anspruch zu nehmen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt, ein Regreß des Versicherers gegen den Mieter ausgeschlossen ist und der Vermieter nicht ausnahmsweise ein besonderes Interesse an einem Schadensausgleich durch den Mieter hat.BGH03.11.2004
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VIII ZR 344/03 - Schadensersatz für Pflichtverletzung bei Einbau einer Kupfer-Zink-Mischinstallation; DIN-Normen und SorgfaltspflichtenLeitsatz: 1. Zur Bedeutung von DIN-Normen für die Bestimmung von Sorgfaltspflichten. 2. Auch wenn es erst später gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gefahr von Lochkorrosion bei einer Mischinstallation gegeben haben mag, liegt eine Pflichtverletzung schon dann vor, wenn die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden DIN-Regeln für eine Kupfer-Zink-Mischinstallation nicht beachtet werden. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion).BGH03.11.2004
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III ZB 43/04 - Kostenbeschluß bei Rücknahme nach Erfüllung im MahnverfahrenLeitsatz: Im Mahnverfahren ist § 269 Abs. 3 ZPO grundsätzlich entsprechend anwendbar. Macht der Antragsteller allerdings geltend, daß der Anlaß zur Einreichung des Mahnantrags vor Rechtshängigkeit entfallen sei und daß er deswegen den Mahnantrag zurückgenommen habe (§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO), so hat über die Kosten des Mahnverfahrens nach Abgabe das für das streitige Verfahren zuständige Gericht zu entscheiden.BGH28.10.2004
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XII ZB 106/04 - Streitwert über Bestand eines NutzungsverhältnissesLeitsatz: Zur Anwendbarkeit des § 8 ZPO (Wertberechnung) bei einem Streit über das Bestehen oder die Dauer eines miet- oder pachtähnlichen Nutzungsverhältnisses.BGH27.10.2004
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XII ZR 175/02 - Vereinbarung der Geschäftsraummiete pro Quadratmeter nach der Gesamtnutzfläche; keine Störung der Geschäftsgrundlage bei einer langfristigen StaffelmietvereinbarungLeitsatz: 1. Zur Staffelmietvereinbarung bei Gewerberaummietverhältnissen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 8. Mai 2002 - XII ZR 8/00 - GE 2002, 1056 = NJW 2002, 2384, 2385). 2. Der Geschäftsraummieter ist auch bei einem gravierenden Absinken des allgemeinen Mietniveaus an vertraglich vereinbarte Staffelerhöhungen gebunden; das gilt auch dann, wenn die Vertragsdauer 20 Jahre betragen sollte. 3. Die Auslegung des Begriffs "Gesamtnutzfläche" als Nettogrundfläche im Sinne der DIN 277 ist jedenfalls nicht zu beanstanden, wenn im Vertrag auch auf die DIN 277 und die Nettogrundfläche verwiesen wird und zusätzlich im Wege eines deklaratorischen Anerkenntnisses die Nettogrundfläche nach der DIN 277 mit einer sich daraus ergebenden Mieterhöhung bestätigt wird. (Leitsätze 2 und 3 von der Redaktion)BGH27.10.2004
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VIII ZR 215/04 - Einstellung der Zwangsvollstreckung; WohnungsräumungLeitsatz: Voraussetzung der einstweiligen Einstellung einer Zwangsräumung während des Revisions- bzw. Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist im Regelfall, daß der Mieter bereits in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag gestellt hat. (Leitsatz der Redaktion)BGH27.10.2004