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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 608 von 608)
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9 U 10/04 - Obliegenheit des Versicherungsnehmers zum Absperren und Entleeren einer Wasserleitung in leerstehender WohnungLeitsatz: 1. Den Versicherungsnehmer trifft nicht nur in der kalten Jahreszeit die Obliegenheit, bei nicht genutzten Gebäudeteilen alle wasserführenden Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. 2. Der Versicherungsnehmer muß sich das Handeln seiner Hausverwalterin als Repräsentantin zurechnen lassen.HansOLG Hamburg08.04.2004
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19 T 157/04 - Sicherungsvermerk; Zwangsversteigerungsverfahren des VerfügungsberechtigtenLeitsatz: Es besteht kein Anspruch des Restitutionsantragstellers auf Eintragung eines Sicherungsvermerkes analog § 9 a Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 3 EGZVG im Zwangsversteigerungsverfahren des Verfügungsberechtigten.LG Frankfurt (Oder)30.03.2004
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33 C 4463/03-31 - Kein Parabolantennenanspruch für deutschen Staatsangehörigen ausländischer HerkunftLeitsatz: Einem deutschen Staatsangehörigen ausländischer Herkunft steht kein Anspruch auf Duldung einer Parabolantenne zu, wenn dieses Recht unter denselben tatsächlichen Gegebenheiten auch einem deutschen Staatsangehörigen inländischer Herkunft nicht zustehen würde. (Leitsatz der Redaktion)AG Frankfurt/Main09.02.2004
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4 B 606/02 - Modrow-Gesetz, Verkauf von volkseigenen Grundstücke, Verkehrswert, geordnete Wirtschaftsführung, Genehmigung durch die RechtsaufsichtsbehördeLeitsatz: 1. Der Verkauf eines ehemals volkseigenen Grundstückes 1997 zu DDR-Niedrigpreisen (5 DM/m2) analog Modrow-Gesetz bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. 2. Die Veräußerung zu einem Preis weit unter dem aktuellen Verkehrswert stellt einen Verstoß gegen die geordnete Wirtschaftsführung dar.Sächsisches OVG27.01.2004
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46720/99; 72203/01; 72552/01 - Enteignung; Neubauernerben; Rückauflassungsverpflichtung; EntschädigungsbewertungLeitsatz: 1. Die entschädigungslose Rückauflassungsverpflichtung der Neubauernerben nach Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB stellt eine unverhältnismäßige und übermäßige Enteignung dar. 2. Obwohl Umstände, die sich aus der deutschen Wiedervereinigung ergeben, als Ausnahmefälle betrachtet werden müssen, stellt die nicht vorhandene Entschädigung durch den Staat einen Verstoß gegen ein ausgeglichenes Gleichgewicht dar. 3. Bei der Bewertung der zahlbaren Entschädigung kann zu berücksichtigen sein, daß es sich um nach 1945 entschädigungslos enteignetes Vermögen gehandelt hat.Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Dritte Sektion22.01.2004
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4 U 100/03 - Keine Zwangsmitgliedschaft bei WerbegemeinschaftLeitsatz: 1. Eine Beitrittspflicht des gewerblichen Mieters in einem Einkaufszentrum zu einer Werbegemeinschaft kann formularvertraglich nicht wirksam vereinbart werden. 2. Grundsätzlich wirksam ist aber eine formularvertraglich vorgesehene Beitragspflicht aller gewerblichen Mieter unabhängig vom Beitritt zur Werbegemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Beitragshöhe im Mietvertrag nicht bestimmt ist, sondern von der Gemeinschaft bestimmt werden soll. 3. Über die Beiträge hat die Werbegemeinschaft (oder der Vermieter) wie bei anderen Nebenkosten abzurechnen. Unterbleibt eine solche Abrechnung, kann Zahlung nicht verlangt werden. (zu 3. Leitsatz der Redaktion)HansOLG Hamburg21.01.2004
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2Z BR 225/03 - Rechtliches Gehör; Ansprüche aus Gebrauchsregelung; IndividualrechtLeitsatz: 1. Zur Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz (Bestätigung von BayObLG, Beschluß vom 3.12.2003 - 2Z BR 188/03 - und Abgrenzung zu OLG Hamburg ZMR, 2003, 868). 2. Der Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch aus § 15 Abs. 3 WEG ist seinem Wesen nach ein Individualanspruch. Es ist deshalb verfahrensrechtlich unbedenklich, wenn zunächst zwar alle Wohnungseigentümer (ausgenommen der störende Wohnungseigentümer), im Zuge des Verfahrens jedoch nur noch ein oder einzelne Wohnungseigentümer den Anspruch gegen diesen geltend macht oder machen. 3. Nutzt ein Wohnungseigentümer Räume des gemeinschaftlichen Eigentums, ohne daß eine Vereinbarung oder ein gebrauchsregelnder Beschluß der Wohnungseigentümer vorliegt, können die übrigen Wohnungseigentümer, einzeln oder gemeinsam, die Räumung und Herausgabe der Räume an die Eigentümergemeinschaft verlangen.BayObLG15.01.2004
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2Z BR 220/03 - Terrasse im Gemeinschaftseigentum zur SondernutzungLeitsatz: Aus der Größe und Lage einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Terrasse (12 m2, auf erhöhter HoIzkonstruktion unmittelbar vor der Wohnung eines Wohnungseigentümers mit Zugang von dieser) kann sich ergeben, daß die Terrasse, obwohl im gemeinschaftlichen Eigentum stehend, nicht dem Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer zugänglich ist.BayObLG07.01.2004