Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; gesetzlicher Richter; Revisionszulassung; Vermögenszuordnungsbescheid
Nichtamtliche Leitsätze
1. Die Entscheidung eines Gerichts, die Revision nicht zuzulassen, ist willkürlich, wenn die schriftlichen Gründe des angefochtenen Urteils nicht erkennen lassen, daß die der Nichtzulassung der Revision zugrundeliegende Rechtsauffassung auf sachgerechten Gründen beruht.
2. Die Frage nach der Bedeutung eines Vermögenszuordnungsbescheides in einem Zivilrechtsstreit mit einer am Zuordnungsverfahren nicht beteiligten Person hat Bedeutung für eine Vielzahl von Streitverfahren im Beitrittsgebiet, so daß grundsätzlich die Revision zuzulassen ist.
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