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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Vertrauenstatbestand; Anspruchsberechtigung des Nutzers
Nichtamtliche Leitsätze
1. § 121 Abs. 2 SachenRBerRG ist insoweit, als das Verhältnis zwischen Grundstücksnutzer und restitutionsbegünstigtem Grundstückseigentümer geregelt ist, mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar.
2. Die Annahme eines eigenständigen Vertrauenstatbestandes in § 121 Abs. 2 SachenRBerG ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Redlichkeitstatbestandes des § 4 Abs. 2 VermG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
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