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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 608)

  1. BLw 1/04 - Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen; Divergenzdarlegung
    Leitsatz: In Landwirtschaftssachen ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn ein Rechtssatz dargelegt wird, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz des Bundesgerichtshofs oder eines anderen Oberlandesgerichts abweicht.
    BGH
    10.09.2004
  2. XII ZR 292/02 - Fehlgeschlagene Option zur Mehrwertsteuer und ergänzende Vertragsauslegung
    Leitsatz: Zur Auslegung einer Vereinbarung, nach der der Mieter neben der Nettomiete die "jeweils gültige Mehrwertsteuer" zu zahlen hat, wenn die Option des Vermieters zur Steuerpflicht unwirksam ist, so daß die Vermietung tatsächlich steuerfrei bleibt.
    BGH
    28.07.2004
  3. VIII ZR 281/03 - Mindeststandard von Altbauwohnungen; vertragsgemäßer Zustand; allgemein übliche Haushaltsgeräte; Mietmangel
    Leitsatz: Der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung kann mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung jedenfalls einen Mindeststandard erwarten, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt.
    BGH
    26.07.2004
  4. IXa ZB 288/03 - Unterwerfungserklärung der Gesellschafter einer GbR; Zwangsvollstreckung; Grundschuldurkunde; Grundbuch
    Leitsatz: Aus der wirksam in eine Grundschuldurkunde aufgenommenen und im Grundbuch eingetragenen Unterwerfungserklärung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß § 800 Abs. 1 ZPO kann die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück des Gesellschaftsvermögens betrieben werden. Dem steht nicht entgegen, daß die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach neuerer Rechtsprechung rechts- und möglicherweise grundbuchfähig ist.
    BGH
    16.07.2004
  5. IXa ZB 44/04 - kein vorweggenommener Pfändungsschutz im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß
    Leitsatz: Das Vollstreckungsgericht darf beim Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht anordnen, daß das Geldinstitut als Drittschuldner den verlängerten Pfändungsschutz gemäß § 55 Abs. 4 SGB I ohne gesonderte gerichtliche Entscheidung zu beachten habe.
    BGH
    16.07.2004
  6. IXa ZB 46/04 - Haftbefehlsvollstreckung nachts und an Sonn- und Feiertagen
    Leitsatz: Für die Vollstreckung eines Haftbefehls (§ 901 ZPO) in der Wohnung des Schuldners zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen ist eine besondere Anordnung des Amtsrichters erforderlich.
    BGH
    16.07.2004
  7. V ZR 228/03 - Sachenrechtsbereinigung; Investitionsabsicherung; Nachzeichnungsprinzip; Eigeninvestition einer Genossenschaft; Gebäudeerrichtung durch Hauptauftraggeber
    Leitsatz: a) War nach dem Recht der DDR für eine bauliche Investition eine Absicherung im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 SachenRBerG vorgesehen, scheitert eine Bereinigung des Rechtsverhältnisses nach Satz 2 der Vorschrift (Nachzeichnung) nicht daran, daß die Beteiligten die Absicherung nicht bedacht oder nicht für erforderlich gehalten haben. b) § 9 Abs. 2 Nr. 3 SachenRBerG erweitert die Tatbestände des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 und des § 7 Abs. 2 Nr. 2 SachenRBerG auf den Fall, daß der Genossenschaft für eine Eigeninvestition kein Nutzungsrecht/keine Rechtsträgerschaft übertragen worden war, und sie das Gebäude auch nicht selbst erstellt, sondern dessen Erstellung einem Dritten (Hauptauftraggeber) überlassen hatte. c) Hatte eine sozialistische Genossenschaft die Finanzierung eines ausschließlich für ihre Zwecke erstellten Bauwerkes übernommen, so wird vermutet, daß sie in der einen Investitionsauftraggeber kennzeichnenden Weise auf die Gebäudeerstellung durch einen Dritten (Hauptauftraggeber) Einfluß genommen hat.
    BGH
    16.07.2004
  8. XII ZR 352/00 - Überhöhte Miete; Maßstab des Doppelten nicht ausreichend für Sittenwidrigkeit
    Leitsatz: Besteht bei einem gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnis ein auffälliges Mißverhältnis zwischen der vereinbarten und der marktüblichen Miete oder Pacht, kann hieraus allein noch nicht auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden. Vielmehr bedarf es angesichts der häufig auftretenden Bewertungsschwierigkeiten der tatrichterlichen Prüfung, ob dieses Mißverhältnis für den Begünstigten subjektiv erkennbar war (im Anschluß an Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55).
    BGH
    14.07.2004
  9. XII ZR 68/02 - Gegenzeichnung des Angebots ausreichend für Schriftform
    Leitsatz: Die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages ist gewahrt, wenn die Vertragsbestimmungen in einem unterzeichneten Schreiben der einen Partei niedergelegt sind, das die andere - mit oder ohne einen das uneingeschränkte Einverständnis erklärenden Zusatz - ihrerseits unterzeichnet hat. Der nochmaligen Unterzeichnung durch die eine Partei unterhalb der Gegenzeichnung der anderen bedarf es nicht (Aufgabe von RGZ 105, 60, 62). Ob der Vertrag schon zuvor durch mündliche Einigung zustande gekommen war, durch die Gegenzeichnung zustande kommt oder es hierzu erst noch des Zugangs der Gegenzeichnung bedarf, ist für die Frage der Schriftform ohne Belang.
    BGH
    14.07.2004
  10. VIII ZR 164/03 - Beschränkungen des Mieterhöhungsrechts durch Vereinbarung
    Leitsatz: 1. Auch nach der Reform des Rechtsmittelrechts hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung einer Individualvereinbarung gemäß §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO - auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen - in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob die Auslegung überzeugt. Hält das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung lediglich für eine zwar vertretbare, letztlich aber - bei Abwägung aller Gesichtspunkte - nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalles für geboten hält. 2. Revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist die Auslegung einer Vertragsklausel als Begrenzung des Mieterhöhungsrechts auf prozentuale Steigerungen (und nicht auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete), wenn die Mieträume weit unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet wurden und vereinbart wurde, daß sich spätere Anhebungen an der allgemeinen Entwicklung des örtlichen Mietpreisniveaus orientieren sollten. (zu 2: Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    14.07.2004