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Urteil Gehör vor Gericht
Schlagworte
Gehör vor Gericht; Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme; zur Wirksamkeit einer nicht protokollierten Verfahrensrüge
Leitsatz
Die Verwertung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme stellt im Zivilprozeß einen Gehörsverstoß dar, wenn das Gericht die Parteien nicht rechtzeitig von einer beabsichtigten Beweisaufnahme benachrichtigt hatte, damit das Anwesenheits- und Fragerecht bei der Zeugenbeweisaufnahme als eines der wichtigsten Parteirechte verletzt war und dies ordnungsgemäß gerügt wurde.
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