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Urteil Gehör vor Gericht


Schlagworte

Gehör vor Gericht; Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme; zur Wirksamkeit einer nicht protokollierten Verfahrensrüge

Leitsatz

Die Verwertung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme stellt im Zivilprozeß einen Gehörsverstoß dar, wenn das Gericht die Parteien nicht rechtzeitig von einer beabsichtigten Beweisaufnahme benachrichtigt hatte, damit das Anwesenheits- und Fragerecht bei der Zeugenbeweisaufnahme als eines der wichtigsten Parteirechte verletzt war und dies ordnungsgemäß gerügt wurde.

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