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Urteil Begriff der Kellerwohnung
Schlagworte
Begriff der Kellerwohnung; Mietpreisbindung; Altbau; Grundmietenerhöhung; Ausschluß; Kellerwohnung; Begriff; Wohnung; Beurteilung als Einheit; Kellergeschoßräume
Leitsatz
Liegen drei Zimmer und das Bad einer Wohnung im Hochparterre, die Küche nebst einer Schlafkammer dagegen im Kellergeschoß, so handelt es sich bei der als Einheit zu beurteilenden Wohnung insgesamt nicht um eine Kellerwohnung, für die eine gesetzliche Mieterhöhung ausgeschlossen ist; eine Aufspaltung in zwei rechtlich verselbständigte Teile ist unzulässig.
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