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Urteil Begriff der Kellerwohnung


Schlagworte

Begriff der Kellerwohnung; Mietpreisbindung; Altbau; Grundmietenerhöhung; Ausschluß; Kellerwohnung; Begriff; Wohnung; Beurteilung als Einheit; Kellergeschoßräume

Leitsatz

Liegen drei Zimmer und das Bad einer Wohnung im Hochparterre, die Küche nebst einer Schlafkammer dagegen im Kellergeschoß, so handelt es sich bei der als Einheit zu beurteilenden Wohnung insgesamt nicht um eine Kellerwohnung, für die eine gesetzliche Mieterhöhung ausgeschlossen ist; eine Aufspaltung in zwei rechtlich verselbständigte Teile ist unzulässig.

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