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Urteil Kostenaufwendige Wertverbesserung


Schlagworte

Kostenaufwendige Wertverbesserung; Mietpreisbindung; Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Mietzinserhöhung; Preise der Modernisierungsmaßnahmen; Kostenaufteilung bei Wertverbesserungsmaßnahmen; Aufteilung von Modernisierungskosten

Leitsätze

1. Vom Vermieter tatsächlich aufgewendete Kosten wertverbessernder Baumaßnahmen können auch dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Arbeiten auch zu niedrigeren Preisen hätten ausgeführt werden können.

2. Die Kosten einer Fernsehgemeinschaftsantenne und einer Verstärkung der Elektro-Steigeleitung sind unter den angeschlossenen Mietern gleichmäßig aufzuteilen.

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