« zurück zur Suche

Urteil Wertausgleichszuschlag bei unechter Wohnungsteilung


Schlagworte

Wertausgleichszuschlag bei unechter Wohnungsteilung; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Wertausgleichszuschlag; Modernisierungsmaßnahmen; Rechnungsunterlagen, Nichtvorlegen; Mitteilungspflicht des Vermieters; Teilung einer Wohnung; Wohnungsteile, nicht abgeschlossene

Leitsatz

1. Bei der Teilung einer Wohnung ist der bessere Wohnwert eines Teiles auch dann durch einen Zuschlag zur Miete auszugleichen, wenn die beiden neuen Wohnungsteile nicht in sich abgeschlossen sind.

2. Ein Wertverbesserungszuschlag kann nicht anerkannt werden, wenn der Vermieter seine Mitteilungspflicht bei der Sachverhaltsermittlung verletzt, indem er die Rechnungsunterlagen über seine Modernisierungsmaßnahmen nicht vorlegt.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.