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  1. 8 b C 116/88 - Instandsetzungszuschlag; Mieterhöhung/Instandsetzungszuschlag; Instandsetzungszuschlag/Mieterhöhung; Altbau/Mieterhöhung wegen Instandsetzungszuschlag; Altbau/Instandsetzungszuschlag
    Leitsatz: Eine Mieterhöhungserklärung wegen des Instandsetzungszuschlages ist nur dann wirksam, wenn angegeben ist, für welche Art von Instandsetzungsmaßnahmen an welchen Teilen des Mietobjektes in welchem Umfang zu welchem Zeitpunkt die Beträge aufgewendet worden sind.
    AG Wedding
    08.06.1988
  2. 8 C 570/87 - Mietanpassungsvereinbarung; Inflationsausgleichserhöhung; Dachgeschosswohnungsmiete
    Leitsatz: 1. Die Regelung, eine Mietzinsänderung entsprechend der Veränderung der Gehälter der Bundesbeamten vorzunehmen, ist nichtig. Ebenso ist die Regelung nichtig, wenn die Veränderung der Miete ent-sprechend der Inflationsrate erfolgen soll. 2. Auch wenn der Mieter einen Dachboden angemietet hat und diesen im wesentlichen mit eigenen Mitteln zur Wohnung ausgebaut hat, findet das MHG (§ 2 II 2) Anwendung.
    AG Charlottenburg
    07.06.1988
  3. 3 C 141/88 - Ausschluß von Grundmietenerhöhung bei behebbaren Mängeln; Mietpreisbindung, Altbau; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Mietzinserhöhung; Instandsetzung; Wohnstandard; Mängel der Mietsache
    Leitsatz: Mängel im Sinne des § 3 Abs. 3 XII. BMG führen nicht auf Dauer zum Ausschluß von Grundmietenerhöhungen, sondern der Vermieter kann nur für den Zeitraum, während dessen die Mängel bestanden, den erhöhten Mietzins nicht für die Vergangenheit fordern.
    AG Spandau
    01.06.1988
  4. 3 C 141/88 - Ausschluß von Grundmietenerhöhung bei behebbaren Mängeln; Mietpreisbindung; Altbau; Grundmietenerhöhung; Ausschluß; Mietzinserhöhung; Instandsetzung; Wohnstandard; Mängel der Mietsache
    Leitsatz: Mängel im Sinne des § 3 Abs. 3 XII. BMG führen nicht auf Dauer zum Ausschluß von Grundmietenerhöhungen, sondern der Vermieter kann nur für den Zeitraum, während dessen die Mängel bestanden, den erhöhten Mietzins nicht für die Vergangenheit fordern.
    AG Spandau
    01.06.1988
  5. 15 C 175/88 - Ortsübliche Miete im Außenbezirk; Freifinanzierter Wohnraum; Mietpreisüberhöhung; Mietzinsvereinbarung; Wuchermiete; ortsübliche Miete; Außenbezirk; Entgelt, unangemessen hohes; Vergleichsmiete; Kostenmiete
    Leitsatz: Zur Höhe der ortsüblichen Miete in einem Berliner Außenbezirk.
    AG Schöneberg
    31.05.1988
  6. 15 C 175/88 - Ortsübliche Miete im Außenbezirk; Freifinanzierter Wohnraum; Mietpreisüberhöhung; Mietzinsvereinbarung; Wuchermiete; ortsübliche Miete; Außenbezirk; Entgelt; unangemessen hohes; Vergleichsmiete; Kostenmiete
    Leitsatz: Zur Höhe der ortsüblichen Miete in einem Berliner Außenbezirk.
    AG Schöneberg
    31.05.1988
  7. 16 C 16/88 - Eigenbedarf für den außerhalb des Elternhauses wohnenden Sohn; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Kündigungsgründe, berechtigte Interessen; Familienangehörige
    Leitsatz: Es liegt kein Eigenbedarf des Vermieters vor, wenn ein Vermieter für seinen Sohn Eigenbedarf geltend macht, diesem es aber ausschließlich darauf ankommt, eine eigene Wohnung zu beziehen, notfalls auch außerhalb des elterlichen Hauses.
    AG Schöneberg
    31.05.1988
  8. 16 C 16/88 - Eigenbedarf für den außerhalb des Elternhauses wohnenden Sohn; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Kündigungsgründe; berechtigte Interessen; Familienangehörige
    Leitsatz: Es liegt kein Eigenbedarf des Vermieters vor, wenn ein Vermieter für seinen Sohn Eigenbedarf geltend macht, diesem es aber ausschließlich darauf ankommt, eine eigene Wohnung zu beziehen, notfalls auch außerhalb des elterlichen Hauses.
    AG Schöneberg
    31.05.1988
  9. 6 C 260/88 - Auskunftsanspruch/Stichtagsmiete; Stichtagsmiete/Auskunftsanspruch Auskunftsanspruch/preisrechtlich zulässige Miete Übergangsrecht/Auskunftsanspruch über Miete per 31.12.1987 Auskunftsanspruch/Miete per 31.12.1987 Altbau/Auskunftsanspruch über Miete per 31.12.1987
    Leitsatz: 1. § 30 I. BMG ist ungeachtet seines Außerkrafttretens am 1.1.88 auf davor abgeschlossene Tatbestände weiterhin anzuwenden. 2. Ein rechtliches Interesse des Mieters an der Auskunft über die Zusammensetzung der Stichtagsmiete und der weiteren Mietentwicklung bis zum Abschluß des Mietvertrages ergibt sich (auch) aus § 5 ÜGA/GVW Bln.
    AG Wedding
    30.05.1988
  10. 3 C 588/87 - Betriebskostenabrechnung für preisgebundenen Neubau; Abrechnungsperiode; Abrechnungsfrist; Trockenheizungsabzug
    Leitsatz: 1. Das Überschreiten der 9-Monats-Frist des § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV 1970 steht der Geltendmachung einer Nachforderung nicht entgegen. 2. Die Verweisung des § 20 Abs. 4 NMV auf § 4 Abs. 8 ist nur auf § 4 Abs. 8 Satz 1 zu beziehen. 3. Ein Abzug für sogenannte Trockenbeheizung ist nur gerechtfertigt, wenn die Wohnung beim Einzug des Mieters tatsächlich noch feucht gewesen ist. 4. Der Vermieter ist ausnahmsweise auch berechtigt, über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr abzurechnen.
    AG Neukölln
    30.05.1988