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12 C 296/88 - Mieterhöhung/Rasterfeld des Berliner Mietspiegels; Mieterhöhungsverlangen/Angabe des Rasterfeldes; Mietspiegel/Rasterfeld; Rasterfeld/Angabe; Vergleichsmiete, ortsübliche; Angabe durch RasterfeldLeitsatz: 1. Zu den Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG. 2. Bei der Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG durch Bezugnahme auf den Mietspiegel ist in jedem Fall das für die Wohnung zutreffende Rasterfeld des Mietspiegels zu bezeichnen.AG Schöneberg21.06.1988
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12 C 296/88 - Mieterhöhung/Rasterfeld des Berliner Mietspiegels; Mieterhöhungsverlangen/Angabe des Rasterfeldes; Mietspiegel/Rasterfeld; Rasterfeld/Angabe; Vergleichsmiete; ortsübliche; Angabe durch RasterfeldLeitsatz: 1. Zu den Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG. 2. Bei der Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG durch Be zugnahme auf den Mietspiegel ist in jedem Fall das für die Wohnung zutreffende Rasterfeld des Mietspiegels zu bezeichnen.AG Schöneberg21.06.1988
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8 b C 116/88 - Mieterhöhung/Altbau; Altbau/Mieterhöhung nach dem 15.11.1987; Übergangsrecht/Mieterhöhung nach dem 15.11.1987Leitsatz: Zur Frage, ob eine Mieterhöhung gem. § 18 I. BMG, welche dem Mieter nach dem 15.11.87 zugeht, Wirkung entfalten kann (hier bejaht).AG Wedding21.06.1988
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5 C 249/88 - Berliner Mietspiegel, Mittelwert; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berlier Mietspiegel, Mieterhöhung; Erhöhungsverlangen, Höchstwert; Mittelwert, Berliner Mietspiegel; Darlegungslast des Vermieters bei Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; wohnwerterhöhendes Merkmal, Balkon; Balkon, wohnwerterhöhendes MerkmalLeitsatz: Verlangt der Vermieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung, die über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels hinausgeht, muß er auf Bestreiten des Mieters die wohnwerterhöhenden Merkmale darlegen.AG Tiergarten20.06.1988
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39 a C 2147/87 - Aufwendungsersatz; Isolierglasfenster/kein Ersatz für Kastenfenster; Kastenfenster/kein Anspruch gegen Isolierglasfenster; Isolierglasfenster; Kostenerstattung für Reparatur von Kastenfenstern; Doppelkastenfenster/kein Austausch gegen IsolierglasfensterLeitsatz: 1. Der Vermieter kann seiner Instandsetzungsverpflichtung nicht dadurch nachkommen, daß er defekte Kastenfenster gegen isolierverglaste Einfachfenster austauscht. Zu erhalten ist gem. § 536 BGB nämlich der Zustand, wie er bei Mietbeginn bestand. 2. Isolierverglaste Einfachfenster stellen gegenüber den alten Doppelkastenfenstern keine Wertverbesserung dar.AG Hamburg15.06.1988
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2 C 205/88 - Rückforderung ehemals preisrechtswidriger Kaution; Mietpreisbindung, Altbau - Aufhebung; Leistung, preisrechtswidrige; Kaution, preisrechtswidrige; Rückforderungsanspruch; Rückzahlungsanspruch; Wegfall gesetzlichen Verbots; Sicherungszweck der KautionLeitsatz: Auch nach Außerkrafttreten des § 29 a I. BMG ist von einem Rückforderungsanspruch des Mieters bezüglich einer preisrechtlich unzulässigen Leistung auszugehen (hier: Mietkaution ohne Beschränkung auf den gesetzlichen Sicherungszweck).AG Neukölln14.06.1988
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18 C 124/88 - Heizkostenvorschüsse/Kürzung durch Mieter; Kürzung von Heizkostenvorschüssen/durch Mieter; Mieter/Recht zur Kürzung der HeizkostenvorschüsseLeitsatz: Zum Anspruch des Mieters, Heizkostenvorauszahlungen zu kürzen, wenn die letzten Heizkostenabrechnungen erhebliche Guthaben für den Mieter ergaben.AG Tempelhof-Kreuzberg14.06.1988
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12 b C 97/88 - Zumutbarkeit der Modernisierungsmaßnahmen, Wertverbesserungsmaßnahme, Modernisierungsmaßnahme, Duldungspflicht des Mieters, Energieeinsparung, Verhältnis zur Mieterhöhung, Modernisierungseffekt, IsolierglasfensterLeitsatz: Zur Frage, wann der Einbau von Isolierglasfenstern anstelle vorhandener Einfachfenster in Küche und Mädchenkammer eine Wertverbesserung ist.AG Charlottenburg10.06.1988
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18 C 250/88 - Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe/Berliner MietspiegelLeitsatz: Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine ehemals preisgebundene Berliner Altbauwohnung innerhalb eines Rasterfeldes des Berliner Mietspiegels, dann ist sie für die Einordnung innerhalb der dort angegebenen Preisspanne unter Berücksichtigung der einzelnen wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmale nach der Orientierungshilfe (Ziff. 6.1.1.) des Mietspiegels genauer zu ermitteln.AG Schöneberg09.06.1988
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18 C 250/88 - Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe/Berliner MietspiegelLeitsatz: Die ortsübliche Miete für ehemals preisgebundene Berliner Altbauwohnungen liegt innerhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Spannen und ist genauer an Hand der Orientierungshilfe des Mietspiegels zu ermitteln.AG Schöneberg09.06.1988