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  1. - 7 C 308/88 - Mieterhöhungsverlangen; Zahlung als Zustimmung; konkludente Zustimmung; Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; Dusche; Handbrause
    Leitsatz: 1. In der zweimaligen Zahlung des verlangten erhöhten Mietzinses liegt eine konkludente Zustimmung. 2. Das Vorhandensein einer Handbrause an der Mischbatterie einer Badewanne ist im Sinne der Orientierungshilfen des Berliner Mietspiegels keine zusätzliche Dusche.
    AG Spandau
    28.06.1988
  2. 7 b C 172/88 - Wohnraum in Dreifamilienhäusern; Mietpreisbindung, Altbau; Wohnung, Begriff; Dreifamilienhaus, Begriff; Zweifamilienhaus, Begriff
    Leitsatz: Zum Begriff Wohnung.
    AG Charlottenburg
    27.06.1988
  3. 8 C 250/88 - Schönheitsreparaturen/formularmäßige Überwälzung bei nicht renovierter Wohnung; Formularklausel/Schönheitsreparaturen; Fristenplan/Voraussetzung für formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen; Rückgabe der Mietsache/Regale und Teppichboden; Regal/kein Verstoß gegen Rückgabepflicht; Teppichboden/ordnungsgemäße Räumung; Mietausfallschaden/bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache
    Leitsatz: 1. Wird dem Mieter eine renovierungsbedürftige Wohnung übergeben und enthält der Mietvertrag keinen Fristenplan zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so ist die formularvertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter als Verstoß gegen § 9 AGBG unzulässig. 2. Das Zurücklassen von Regalen in der Speisekammer oder alten Teppichboden im Wohnzimmer hindert die Neuvermietung der Wohnung in keiner Weise, so daß hieraus ein Mietausfallschaden nicht entstehen kann.
    AG Schöneberg
    26.06.1988
  4. 12 C 137/88 - Mieterhöhung, konkludente Zustimmung durch Zahlung; Mieterhöhung, konkludente Zustimmung; Mieterhöhungsverlangen, konkludente Zustimmung; Zustimmung zur Mieterhöhung, konkludente; Mietzahlung, als konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung; Abänderungsvereinbarung, konkludente durch Mietzahlung
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob eine Klage auf Feststellung, daß in erhöhten Zahlungen des Mieters eine Zustimmung zum Erhöhungsverlangen liegt, zulässig ist. 2. Hat der Vermieter nach Eingang der ersten erhöhten Zahlung nach einem Zustimmungsverlangen den Mieter um eine schriftliche und eindeutige Willenserklärung gebeten, so liegt, wenn der Mieter darauf nicht antwortet, auch in weiteren Zahlungen des Mieters keine konkludente Zustimmung zum verlangten erhöhten Mietzins.
    AG Schöneberg
    24.06.1988
  5. 12 C 137/88 - Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung; Mietzinserhöhung, Mieterhöhungsverlangen, Zustimmung des Mieters, Zustimmung, konkludente Mietzahlung
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob eine Klage auf Feststellung, daß in erhöhten Zahlungen des Mieters eine Zustimmung zum Erhöhungsverlangen liegt, zulässig ist. 2. Hat der Vermieter nach Eingang der ersten erhöhten Zahlung nach einem Zustimmungsverlangen den Mieter um eine schriftliche und eindeutige Willenserklärung gebeten, so liegt, wenn der Mieter darauf nicht antwortet, auch in weiteren Zahlungen des Mieters keine konkludente Zustimmung zum verlangten erhöhten Mietzins.
    AG Schöneberg
    24.06.1988
  6. 19 C 169/88 - Auskunftsanspruch des Mieters; Altbauwohnraum, Mietpreisbindung, Altbau, Mietpreisrecht, Aufhebung, Auskunftsanspruch des Mieters, Treu und Glauben, Verwirkung, Einsichtsrecht in Unterlagen, Berechnungsunterlagen, Mietzinsberechnung
    Leitsatz: 1. Der Mieter einer Altbauwohnung, für die die Preisbindung bis zum 31.12.1987 bestand, hat weiterhin einen Auskunftsanspruch über die Zusammensetzung der preisrechtlich zulässigen Miete. 2. Zur Frage, ob ein solcher Anspruch nach 1 verwirken kann.
    AG Schöneberg
    24.06.1988
  7. 40 b C 2213/87 - Antenne; Gemeinschaftsantenne; Fehler der Mietsache; Breitbandkabelanschluß
    Leitsatz: 1. Lagebedingter schlechter Fernsehempfang über die Gemeinschaftsantenne stellt keinen Fehler der Mietsache dar. 2. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter einen Breitbandkabelanschluß zur Verfügung stellt.
    AG Hamburg
    22.06.1988
  8. 3 C 237/88 - Mietkaution; Altvereinbarung; Mietkaution, Fälligkeit; Mietpreisbindung, Altbau; Mietvereinbarung, schwebend unwirksam; Mietpreisbindung, Aufhebung; Wirksamwerden ehemals preisrechtswidriger Vereinbarungen
    Leitsatz: Zur Fälligkeit einer noch zur Geltung alten Rechts (§ 29 a Abs. 6 I. BMG) unwirksam vereinbarten Mietkaution nach nunmehr neuem Recht (§ 550 b BGB).
    AG Wedding
    22.06.1988
  9. 3 C 237/88 - Mietkaution; Altvereinbarung; Fälligkeit; Mietpreisbindung; Altbau; Mietvereinbarung; schwebend unwirksam; Aufhebung; Wirksamwerden ehemals preisrechtswidriger Vereinbarungen
    Leitsatz: Zur Fälligkeit einer noch zur Geltung alten Rechts (§ 29 a Abs. 6 I. BMG) unwirksam vereinbarten Mietkaution nach nunmehr neuem Recht (§ 550 b BGB).
    AG Wedding
    22.06.1988
  10. 22 C 14/88 - Nachmieter; Treu und Glauben; Ablehnung
    Leitsatz: Verlangen berufliche Gründe einen Wohnungswechsel, ist der Mieter zur Nachmietergestellung berechtigt und handelt der Vermieter treuwidrig, wenn er einen akzeptablen Nachmieter ablehnt.
    AG Bergheim
    21.06.1988