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  1. 102 C 244/87 - Mieterwechsel; Kosten einer Zwischenablesung; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängig; Heizperiode, Auszug vor Beginn; Zwischenablesung, Kosten; Betriebskostenvorschüsse, Abrechnung; Gradtage
    Leitsatz: 1. Die Kosten einer Zwischenablesung sind nur dann umlagefähig, wenn sich der Mieter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hat. 2. Zieht ein Mieter vor Beginn der Heizperiode aus, ist der Vermieter bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung zur Zwischenablesung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
    AG Schöneberg
    14.04.1988
  2. 102 C 244/87 - Mieterwechsel; Heizkostenaufteilung; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Zwischenablesung; Kosten; Gradtagszahlen; Ermittlung der Heizkosten; Heizperiode, Auszug vor Beginn
    Leitsatz: 1. Die Kosten einer Zwischenablesung sind nur dann umlagefähig, wenn sich der Mieter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hat. 2. Zieht ein Mieter vor Beginn der Heizperiode aus, ist der Vermieter bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung zur Zwischenablesung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
    AG Schöneberg
    14.04.1988
  3. 102 C 244/87 - Mieterwechsel; Heizkostenaufteilung; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Zwischenablesung; Kosten; Gradtagszahlen; Ermittlung der Heizkosten; Heizperiode; Auszug vor Beginn
    Leitsatz: 1. Die Kosten einer Zwischenablesung sind nur dann umlagefähig, wenn sich der Mieter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hat. 2. Zieht ein Mieter vor Beginn der Heizperiode aus, ist der Vermieter bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung zur Zwischenablesung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
    AG Schöneberg
    14.04.1988
  4. 7 C 663/87 - demnächst; Verzögerung der Zustellung wegen Unauffindbarkeit des Mieters; Zustellung des Mahnbescheideserfolgende Zustellung; Verjährungsunterbrechung; Meldevorschriften, Nichtbeachtung; Anschrift, Auszug ohne neue; Wegzug des Mieters
    Leitsatz: Zur Verjährung von Ersatzansprüchen, wenn der ausgezogene Mieter - zunächst - unauffindbar ist.
    AG Schöneberg
    13.04.1988
  5. 7 C 663/87 - demnächst; Verzögerung der Zustellung wegen Unauffindbarkeit des Mieters; Zustellung des Mahnbescheides; erfolgende Zustellung; Verjährungsunterbrechung; Meldevorschriften; Nichtbeachtung; Anschrift; Auszug ohne neue; Wegzug des Mieters
    Leitsatz: Zur Verjährung von Ersatzansprüchen, wenn der ausgezogene Mieter - zunächst - unauffindbar ist.
    AG Schöneberg
    13.04.1988
  6. 4 C 724/87 - Zugangsmöglichkeit bei längerer Abwesenheit; Mietvertragliche Nebenpflichten; Nebenpflichten; Abwesenheit des Mieters; Zugangsmöglichkeit des Vermieters; Formularklausel; Schlüssel, Hinterlegung; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatz
    Leitsatz: Im Falle längerer Abwesenheit muß der Mieter dafür Sorge tragen, daß seine Räume in zulässigem Maße betreten werden können.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.04.1988
  7. 4 C 724/87 - Zugangsmöglichkeit bei längerer Abwesenheit; Mietvertragliche Nebenpflichten; Nebenpflichten; Abwesenheit des Mieters; Zugangsmöglichkeit des Vermieters; Formularklausel; Schlüssel; Hinterlegung; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatz
    Leitsatz: Im Falle längerer Abwesenheit muß der Mieter dafür Sorge tragen, daß seine Räume in zulässigem Maße betreten werden können.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.04.1988
  8. 6 C 226/87 - Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung; Vertragsbeendigung, vorzeitige Ersatzmieterbenennung, Nachmieter, Treu und Glauben
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Vermieter den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen muß. 2. Der Vermieter ist, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, nicht verpflichtet, dem Mieter den Abschluß eines Kaufvertrages über Einrichtungsgegenstände mit einem Nachmieter zu ermöglichen. 3. Der Einbau von Thermostatventilen ist eine Wertverbesserung nach § 3 MHG. 4. Der Mieter kann Forderungen mit einer geleisteten Kaution erst mit deren Fälligkeit aufrechnen; dies ist regelmäßig ein Zeitpunkt erst einige Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses.
    AG Schöneberg
    11.04.1988
  9. 6 C 226/87 - Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung; Vertragsbeendigung; vorzeitige Ersatzmieterbenennung; Nachmieter; Treu und Glauben
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Vermieter den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen muß. 2. Der Vermieter ist, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, nicht verpflichtet, dem Mieter den Abschluß eines Kaufvertrages über Einrichtungsgegenstände mit einem Nachmieter zu ermöglichen. 3. Der Einbau von Thermostatventilen ist eine Wertverbesserung nach § 3 MHG. 4. Der Mieter kann Forderungen mit einer geleisteten Kaution erst mit deren Fälligkeit aufrechnen; dies ist regelmäßig ein Zeitpunkt erst einige Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses.
    AG Schöneberg
    11.04.1988
  10. 9 C 23/88 - Kabelfernsehen; Kabelfernsehen/Anspruch des Mieters auf Anschluß; Breitbandnetz/Anspruch des Mieters auf Anschluß; Anschluß/Kabelfernsehen; Mieter/Anschluß an Kabelfernsehen; vertragsmäßiger Gebrauch/Anschluß an Kabelfernsehen; Hausanschluß/an Kabelfernsehen
    Leitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter grundsätzlich keinen Anspruch auf Anschluß an das Breitbandnetz der Deutschen Bundespost.
    AG Schöneberg
    22.03.1988