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Urteil Mietanpassungsvereinbarung
Schlagworte
Mietanpassungsvereinbarung; Inflationsausgleichserhöhung; Dachgeschosswohnungsmiete
Leitsätze
1. Die Regelung, eine Mietzinsänderung entsprechend der Veränderung der Gehälter der Bundesbeamten vorzunehmen, ist nichtig. Ebenso ist die Regelung nichtig, wenn die Veränderung der Miete ent-sprechend der Inflationsrate erfolgen soll.
2. Auch wenn der Mieter einen Dachboden angemietet hat und diesen im wesentlichen mit eigenen Mitteln zur Wohnung ausgebaut hat, findet das MHG (§ 2 II 2) Anwendung.
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