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  1. 17 C 477/87 - Rückgabe der Mietsache/Mitwirkungspflicht des Vermieters; Mitwirkungspflicht des Vermieters/bei Rückgabe der Mietsache; Hauswart/Rückgabe der Wohnungsschlüssel; Wohnungsschlüssel/Übergabe an Hauswart; Schönheitsreparaturen/nach Schlüsselrückgabe an Hauswart; Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen/bei Schlüsselrückgabe an Hauswart
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist aufgrund einer mietvertraglichen Nebenpflicht zur Mitwirkung an Bemühungen des Mieters zur rechtzeitigen Abwicklung eines Mietvertrages - hier insbesondere der Schönheitsreparaturen - verpflichtet. Kommt er dieser Mitwirkungspflicht auf ausdrückliche Anforderung seitens des Mieters nicht nach, so kann er nach Beendigung des Mietverhältnisses Schadensersatzansprüche gem. § 326 BGB nicht mehr zur Entstehung bringen. 2. Der Mieter ist regelmäßig berechtigt, nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnungsschlüssel bei dem vom Vermieter eingesetzten und im Hause auch so bezeichneten Hauswart abzugeben.
    AG Charlottenburg
    28.04.1988
  2. 16 C 4/88 - Auskunftsanspruch/Stichtagsmiete; Stichtagsmiete/Auskunftsanspruch; Auskunftsanspruch/preisrechtlich zulässige Miete; Übergangsrecht/Auskunftsanspruch über Miete per 31.12.1987; Auskunftsanspruch/Miete per 31.12.1987; Altbau/Auskunftsanspruch über Miete per 31.12.1987
    Leitsatz: Auch nach Außerkrafttreten des I. BMG besteht ein Auskunftsanspruch des Mieters über den bis zum 31.12.1987 preisrechtlich zulässigen Mietzins.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    28.04.1988
  3. 8 C 21/88 - Mängelbeseitigung/Kostenvorschuß; Kostenvorschuß/Mängelbeseitigung
    Leitsatz: Der Mieter, der nach § 538 BGB berechtigt ist, den Mangel der Mietsache selbst zu beseitigen, kann vom Vermieter einen Vorschuß in Höhe der voraussichtlich zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten verlangen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    24.04.1988
  4. 3 C 487/87 - Feuchtigkeitsschäden; Mietzinsminderung; Gebrauch; vertragswidrige Beweislast des Vermieters
    Leitsatz: 1. Dem Mieter steht ein Mietminderungsrecht nicht zu, wenn er Feuchtigkeitsschäden durch vertragswidrigen Gebrauch selbst herbeigeführt hat. 2. Bei Feuchtigkeitsschäden ist in einer wärmeren Jahreszeit eine geringere Mietminderung anzusetzen als in einer kälteren Jahreszeit.
    AG Schöneberg
    19.04.1988
  5. 3 C 487/87 - Feuchtigkeitsschäden; Mietzinsminderung; Gebrauch; vertragswidrige Beweislast des Vermieters
    Leitsatz: 1. Dem Mieter steht ein Mietminderungsrecht nicht zu, wenn er Feuchtigkeitsschäden durch vertragswidrigen Gebrauch selbst herbeigeführt hat. 2. Bei Feuchtigkeitsschäden ist in einer wärmeren Jahreszeit eine geringere Mietminderung anzusetzen als in einer kälteren Jahreszeit.
    AG Schöneberg
    19.04.1988
  6. 5 C 740/87 - Mietminderung/unansehnliche Fassade; Minderung/unansehnliche Fassade; Fassade/unansehnliche als Mietminderungsgrund
    Leitsatz: Zur Frage, wann der unansehnliche Zustand der Fassade des Mietwohnhauses den Mieter zur Mietminderung berechtigt.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    19.04.1988
  7. 5 C 686/87 - Schönheitsreparaturen/Erfüllungsverweigerung; Erfüllungsverweigerung/Schönheitsreparaturen; Auszug des Mieters/Erfüllungsverweigerung; Schönheitsreparaturen/Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Fristsetzung/als Voraussetzung für Schadensersatzanspruch wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; Ablehnungsandrohung/als Voraussetzung für Schadensersatzanspruch wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; Schadensersatzanspruch/Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: 1. Der Schadensersatzanspruch wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen setzt Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung voraus; die Mahnung allein reicht nicht aus. 2. In dem Auszug des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Mitteilung der neuen Anschrift liegt nur dann eine endgültige Erfüllungsverweigerung hinsichtlich der Schönheitsreparaturen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß sich der Mieter der ordnungsgemäßen Abwicklung des Mietverhältnisses entziehen will.
    AG Charlottenburg
    18.04.1988
  8. 10 C 40/88 - Überbelegung der Wohnung; Vertragswidriger Gebrauch; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Überbelegung; Gebrauchsüberlassung, Familienangehörige; Schutz von Ehe und Familie
    Leitsatz: Die Benutzung einer rund 40 m2 großen Ein-Zimmer-Wohnung durch eine fünf-köpfige Familie liegt nicht mehr im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauchs.
    AG Neukölln
    18.04.1988
  9. 5 C 93/88 - Unverschuldeter Mietrückstand; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Mietzins, Zahlungsverzug; Minderungsrecht, Irrtum; Verschulden, mangelndes
    Leitsatz: 1. Kein Zahlungsverzug des Mieters, wenn er sich über das Ausmaß der grundsätzlich berechtigten Minderung irrt. 2. Anspruch auf Rückzahlung einer preisrechtswidrigen Kaution auch nach Aufhebung der Preisbindung.
    AG Tiergarten
    18.04.1988
  10. 6 C 668/87 - Gartenpflege; Rasenmähen; Schadensersatz
    Leitsatz: Ist der Mieter laut Mietvertrag zur Pflege und zum In-Ordnung-Halten des Gartens verpflichtet, so umfaßt dies nur die Durchführung einfacher Gartenpflegearbeiten wie beispielsweise das Rasenmähen, Umgraben von Beetflächen oder Unkraut jäten.
    AG Detmold
    14.04.1988