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  1. 10 C 631/87 - Weitergeltung des Altbaumietpreisrechts; Altbaumietpreisrecht/Weitergeltung; Fortgeltung des Altbaumietpreisrechts
    Leitsatz: Die bis zum 31.12.87 für den Berliner Altbau geltenden Mietpreisvorschriften sind weiterhin anzuwenden, wenn es um die Beurteilung eines Sachverhaltes aus der Zeit vor ihrem Außerkrafttreten geht.
    AG Neukölln
    29.05.1988
  2. 15 C 278/88 - Abrechnung der Warmwasserkosten; Mietnebenkosten, Betriebskostenabrechnung, Warmwasserkosten, Fernwarmwasserbezug; Abrechnungsmaßstab, Wärmeverbrauch, Abrechnung, einheitliche
    Leitsatz: Zum Abrechnungsmaßstab für Warmwasserkosten bei Fernwarmwasserbezug.
    AG Schöneberg
    27.05.1988
  3. 15 C 278/88 - Abrechnung der Warmwasserkosten; Mietnebenkosten; Betriebskostenabrechnung; Warmwasserkosten; Fernwarmwasserbezug; Abrechnungsmaßstab; Wärmeverbrauch; Abrechnung; einheitliche
    Leitsatz: Zum Abrechnungsmaßstab für Warmwasserkosten bei Fernwarmwasserbezug.
    AG Schöneberg
    27.05.1988
  4. 12 C 694/87 - Einbruchssicherung; Einbruchssicherung/Anspruch des Mieters gegen Vermieter; Einbruchsvorkehrungen/Anspruch des Mieters gegen Vermieter; vertragsgemäßer Gebrauch/Einbruchssicherungen; Mängelkenntnis/unvollkommene Einbruchssicherung; Vorschußanspruch/des Mieters für Einbruchssicherung
    Leitsatz: Zur Frage, wann der Mieter vom Vermieter spezielle Einbruchsvorkehrungen verlangen kann.
    AG Schöneberg
    23.05.1988
  5. 16 a C 136/88 - Rohrverstopfung, Mieterverschulden; Mangel der Mietsache; Schadensersatzanspruch des Mieters; Rohrverstopfung; Abwasserrohr; Überschwemmung; Verzug des Vermieters; Nässe-Folgeschaden
    Leitsatz: Kein Schadensersatz des Vermieters für Nässe-Folgeschäden durch Rohrverstopfung, wenn der Vermieter nicht in Verzug ist.
    AG Charlottenburg
    20.05.1988
  6. 2 C 139/88 - Gegenleistung für vorzeitige Vertragsentlassung; Beendigung des Mietverhältnisses; Mietpreisbindung, Altbau; Leistungen, preisrechtswidrige; Vertragsauflösung, vorzeitige; Vertragsentlassung gegen Abstandszahlung; Abstand für vorzeitige Vertragsauflösung
    Leitsatz: Einmalige Leistungen, die ein Mieter dem Vermieter mit Rücksicht auf die vor-zeitige Beendigung des Mietverhältnisses erbringt, sind zulässig.
    AG Neukölln
    19.05.1988
  7. 17 C 48/88 - Heizkostenabrechnung/Schätzung des Verbrauchs; Verbrauchsschätzung/Heizkosten; Schätzung des Verbrauchs/Heizkosten
    Leitsatz: Dem Vermieter ist es nicht gestattet, die durch die HeizkostenVO geforderte Erfassung des Verbrauchs der Heizkosten durch Schätzung vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn es wegen eines Defektes des Verbrauchserfassungsgerätes nicht möglich ist, den Verbrauch festzustellen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    17.05.1988
  8. 6 C 103/88 - Widerspruch des Mieters gegen Kündigung; Härteklausel/Widerspruchsrecht des Mieters; Widerspruchsrecht des Mieters/Härteklausel; Kleinkind/als Härtegrund; Mietverhältnis, langjähriges
    Leitsatz: Das Interesse eines seit zehn Jahren in der Wohnung wohnenden Mieters mit einem Kleinkind am Erhalt der Wohnung wiegt schwerer als der Wunsch der berufstätigen, alleinstehenden Tochter des Vermieters gerade diese Wohnung zu beziehen.
    AG Schöneberg
    10.05.1988
  9. 18 C 650/87 - Kaution/Weitergeltung des Altbaumietpreisrechts; Weitergeltung des Altbaumietpreisrechts; Altbaumietpreisrecht/Weitergeltung; Fortgeltung/Altbaumietpreisrecht; Kaution/Rückzahlung der preisrechtswidrigen auch nach Außerkrafttreten des § 29 a I. BMG; preisrechtswidrige Kaution/keine Heilung durch Inkrafttreten des GVW
    Leitsatz: Preisrechtswidrige sog. einmalige Leistungen werden durch das Inkrafttreten des ÜGA/GVWBln nicht rückwirkend geheilt.
    AG Charlottenburg
    04.05.1988
  10. 5 C 686/87 - Verjährungsbeginn/unbekannter Aufenthalt; Verjährungsbeginn/unbekannter Aufenthalt des Mieters; unbekannter Aufenthalt des Mieters/Verjährungsbeginn; Ersatzanspruch des Vermieters/Verjährungsbeginn; Vermieterersatzanspruch/Verjährungsbeginn; Rückgabe der Mietsache/Verjährungsbeginn; Auszug des Mieters/keine Pflicht zur Mitteilung der neuen Anschrift; Zutritt zur Wohnung/Verjährungsbeginn; Verjährungseinrede, unzulässige Rechtsausübung
    Leitsatz: 1. Die Verjährungsfrist nach § 558 BGB beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter freien Zutritt zur Wohnung zwecks Prüfung ihres Zustandes erhält. 2. Allein der Umstand, daß der Mieter dem Vermieter bei seinem Auszug seine neue Adresse nicht mitteilt, begründet mangels entsprechender Offenbarungspflicht keinen Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben.
    AG Charlottenburg
    01.05.1988