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Urteil Kündigung


Schlagworte

Kündigung; Werkmietwohnung; Werkdienstwohnung; Arbeitsvertrag; Rufbereitschaft

Leitsatz

Die arbeitsvertragliche Verpflichtung zum Bewohnen einer funktionsbezogenen Werkmietwohnung kann nicht selbständig aufgekündigt werden. Ob ein Anspruch auf Befreiung von der Verpflichtung besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.

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