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Urteil Betriebskostenguthaben
Schlagworte
Betriebskostenguthaben; Zwangsverwalter
Leitsatz
Der Zwangsverwalter ist verpflichtet, dem Mieter Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung auszuzahlen, auch wenn dieser die Vorauszahlungen in zulässiger Weise noch an den Zwangsverwaltungsschuldner/Vermieter erbracht hat.
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