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  1. VIII ZR 251/10 - Teilkündigung eines Mietverhältnisses; einheitliches Mietverhältnis über Wohnraum und Garage oder Stellplatz; separat abgeschlossener Garagenmietvertrag; rechtliche Einheit
    Leitsatz: a) Sind Wohnung und Garage Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses, so ist eine Teilkündigung des Mietverhältnisses über die Garage unzulässig. b) Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der beiden Vereinbarungen. Es bedarf dann der Widerlegung dieser Vermutung durch besondere Umstände, welche die Annahme rechtfertigen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und die Garage nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen. Das ist im Regelfall dann anzunehmen, wenn Wohnung und Garage auf demselben Grundstück liegen.
    BGH
    12.10.2011
  2. IV ZR 199/10 - Unwirksame Strafregelung für Verletzung vereinbarter Obliegenheiten in Versicherungsvertrag; grobe Fahrlässigkeit; Leistungskürzung; grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles; Wasserschäden; Frostschäden
    Leitsatz: 1. Die Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten (hier: § 11 Nr. 2 Satz 1 bis Satz 3 VGB 88) ist unwirksam, wenn der Versicherer von der Möglichkeit der Vertragsanpassung gemäß Art. 1 Abs. 3 EGVVG keinen Gebrauch gemacht hat. Der Versicherer kann deshalb bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kein Leistungskürzungsrecht gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG geltend machen. 2. Auf die Verletzung gesetzlicher Obliegenheiten (hier: grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles gemäß § 81 Abs. 2 VVG) kann sich der Versicherer weiterhin berufen.
    BGH
    12.10.2011
  3. XI ZR 415/10 - Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht; Immobilienfonds; Schrottimmobilien; Finanzierungsdarlehen
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht, bei der der Schwerpunkt der Tätigkeit des Treuhänders auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange von Treugeber-Gesellschaftern einer Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezweckt.
    BGH
    11.10.2011
  4. VIII ZR 103/11 - Wirksamkeit von Vorausverfügungen des Vollstreckungsschuldners bei Zwangsvollstreckung durch Grundpfandgläubiger; Vorauszahlung einer Gesamtmiete; Gläubigerschutz
    Leitsatz: 1. Im Rahmen einer Zwangsverwaltung richtet sich die Wirksamkeit von Vorausverfügungen des Vollstreckungsschuldners allein nach den Vorschriften der §§ 1124, 1125 BGB, wenn ein Grundpfandgläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt. 2. Die Unanwendbarkeit (auch) des § 1124 Abs. 2 BGB - zum Zwecke der Missbrauchsverhinderung - ist auf Fälle beschränkt, in denen die nicht nach periodischen Zeitabschnitten berechnete Vorauszahlung einer Gesamtmiete bereits im ursprünglichen Mietvertrag vereinbart wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    11.10.2011
  5. V ZR 78/11 - Verfügung des Ehegatten über sein Vermögen
    Leitsatz: Bei der Feststellung, ob ein Ehegatte mit einer Grundschuldbestellung über sein (nahezu) gesamtes Vermögen verfügt, sind neben dem Nominalbetrag der Grundschuld auch die bei einer künftigen Vollstreckung in die Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG fallenden Grundschuldzinsen einzubeziehen und regelmäßig mit dem zweieinhalbfachen Jahresbetrag zu berücksichtigen.
    BGH
    07.10.2011
  6. V ZB 18/11 - Ablösungsrecht des Dritten; abgesonderte Befriedigung aus dem Grundstück wegen Grundbesitzabgaben
    Leitsatz: Betreibt der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus Ansprüchen, die in verschiedene Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG fallen, kann sich der Dritte darauf beschränken, die einer Rangklasse zugeordneten Forderungen abzulösen. Ansprüche aus Grundbesitzabgaben im Sinne von § 12 GrStG gewähren ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück unabhängig davon, welcher Rangklasse des § 10 Abs. 1 ZVG sie angehören.
    BGH
    06.10.2011
  7. I ZR 54/10 - Eingeschränkte Befugnis eines Finanzdienstleisters zur Rechtsberatung bei Umschuldung eines Kredites; Kreditkontrolle; Rechtsdienstleistung als Nebenleistung
    Leitsatz: Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kunden bei der Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten berät, darf die rechtliche Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen gemäß § 490 Abs. 2 BGB als Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG nur durchführen, wenn der Sachverhalt einem anerkannten Kündigungstatbestand zuzuordnen ist.
    BGH
    06.10.2011
  8. V ZR 17/11 - Mitwirkungspflicht zur Vertragsanpassung bei Störung der Geschäftsgrundlage; Grundstückskauf; Mangelhaftung; Sachmangel; Verkauf einer noch unvermessenen Grundstücksfläche; Minderfläche
    Leitsatz: a) Der Anspruch der durch eine Störung der Geschäftsgrundlage benachteiligten Partei auf Vertragsanpassung verpflichtet die andere Partei, an der Anpassung mitzuwirken. Wird die Mitwirkung verweigert, kann die benachteiligte Partei auf Zustimmung zu der als angemessen erachteten Anpassung oder unmittelbar auf die Leistung klagen, die sich aus dieser Anpassung ergibt. b) Die Verletzung der Verpflichtung, an der Anpassung des Vertrages mitzuwirken, kann Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen. Zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt sie die benachteiligte Partei nur unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB.
    BGH
    30.09.2011
  9. IX ZB 106/11 - Anwaltshaftung; Voraussetzungen einer Regressklage gegen Prozessbevollmächtigten
    Leitsatz: Wird die gegen einen Rechtsanwalt gerichtete Regressklage darauf gestützt, dass ein Vorprozess infolge pflichtwidriger Prozessführung des Rechtsanwalts verloren wurde, ist mangels Bekämpfung der erstinstanzlichen Beschwer eine Berufung unzulässig, mit der erstmals geltend gemacht wird, der Rechtsanwalt habe mangels Erfolgsaussichten bereits von der Einleitung des Vorprozesses abraten müssen.
    BGH
    29.09.2011
  10. V ZB 65/11 - Grundstücksbezeichnung in der Terminsbestimmung; Nutzungsort; Einfamilienhaus; gewerbliche Nutzung; Zwangsversteigerung
    Leitsatz: Die Bezeichnung der Nutzungsart eines Grundstücks in der Terminsbestimmung als „bebaut mit einem Einfamilienhaus" genügt den Anforderungen des § 37 Nr. 1 ZVG auch dann, wenn einige Räume des Einfamilienhauses als Ingenieurbüro genutzt werden.
    BGH
    29.09.2011