« zurück zur Suche
Urteil Grundstücksbezeichnung in der Terminsbestimmung
Schlagworte
Grundstücksbezeichnung in der Terminsbestimmung; Nutzungsort; Einfamilienhaus; gewerbliche Nutzung; Zwangsversteigerung
Leitsatz
Die Bezeichnung der Nutzungsart eines Grundstücks in der Terminsbestimmung als „bebaut mit einem Einfamilienhaus" genügt den Anforderungen des § 37 Nr. 1 ZVG auch dann, wenn einige Räume des Einfamilienhauses als Ingenieurbüro genutzt werden.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat