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V ZR 31/11 - Anpassung einer unzureichenden Wertsicherungsklausel für Erbbauzins; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Änderung der VerhältnisseLeitsatz: Erfüllt die in einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag vereinbarte wertsichernde Klausel ab einem bestimmten Zeitpunkt ihren Zweck nicht mehr, ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln, was die Vertragspartner nach Treu und Glauben für diesen Fall vereinbart hätten; führt die Auslegung zu keinem Ergebnis, kommt die Erhöhung des Erbbauzinses wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht. In beiden Fällen sind nicht die seit Vertragsabschluss, sondern die seit der letzten aufgrund der Klausel vorgenommenen Erhöhung geänderten Verhältnisse maßgebend (Fortführung von Senat, Urteil vom 3. Juli 1981 - V ZR 100/80, BGHZ 81, 135 und Urteil vom 18. September 1992 - V ZR 116/91, BGHZ 119, 220).BGH18.11.2011
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V ZR 232/10 - Zuständigkeit für Rückforderungsklage des zur Wiedergutmachung gezahlten - insoweit nicht geschuldeten - Erlöses aus einem Grundstückskaufvertrag gegen Partei mit Wohnsitz außerhalb der EULeitsatz: I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vorgelegt: 1. Ist die Rückforderung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung auch dann eine Zivilsache im Sinne von Art. 1 Abs. 1 VO (EG) Nr. 44/2001, wenn ein Bundesland durch eine Behörde angewiesen wird, zur Wiedergutmachung einen Teil des Erlöses aus einem Grundstückskaufvertrag an den Geschädigten auszuzahlen, stattdessen aber versehentlich den ganzen Kaufpreis an diesen überweist? 2. Besteht die nach Art. 6 Nr. 1 VO (EG) Nr. 44/2001 erforderliche enge Beziehung mehrerer Klagen auch, wenn sich die Beklagten auf weitergehende Wiedergutmachungsansprüche berufen, über die nur einheitlich entschieden werden kann? 3. Ist Art. 6 Nr. 1 VO (EG) Nr. 44/2001 auch auf Beklagten anwendbar, die ihren Wohnsitz nicht in der Europäischen Union haben? Wenn ja: Gilt das auch, wenn dem Urteil im Wohnsitzstaat des Beklagten nach bilateralen Abkommen mit dem Entscheidungsstaat die Anerkennung mangels Zuständigkeit versagt werden könnte?BGH18.11.2011
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III ZR 103/10 - Erweiterte Prospekthaftung; Werbebroschüren für ein Anlageprodukt als Bestandteil des Emissionsprospektes im Rechtssinne; Haftung eines Spitzenpolitikers für werbliche Äußerungen; Haftung als Hintermann und/oder Garant; Causa Rupert ScholzLeitsatz: a) Auch ein körperlich von dem ausdrücklich als Emissionsprospekt bezeichneten Druckwerk getrenntes Schriftstück, das zusammen mit diesem vertrieben wird, kann bei der gebotenen Gesamtbetrachtung Bestandteil eines Anlageprospekts im Rechtssinn sein. b) Zur Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers und Inhabers eines Lehrstuhls unter anderem für Finanzrecht nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinn, wenn er sich in einem Prospektbestandteil über die Eigenschaften einer Anlage äußert.BGH17.11.2011
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V ZB 34/11 - Keine Haftung des Erstehers in der Zwangsversteigerung für Betriebskosten vor Zuschlag; AufwendungsersatzLeitsatz: Der Zwangsverwalter kann die im laufenden Abrechnungszeitraum bis zum Zuschlag verauslagten, nicht durch Mietervorauszahlungen abgedeckten Betriebskosten von dem Ersteher nicht als Aufwendungsersatz analog § 670 BGB beanspruchen.BGH17.11.2011
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V ZB 114/11 - Eintragung der GbR im Grundbuch; Vertretung durch Generalvollmacht eines GesellschaftersLeitsatz: Für die Eintragung des Erwerbs von Grundstücks- oder Wohnungseigentum einer GbR genügt es, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind. Dabei können sich die Gesellschafter aufgrund von Generalvollmachten durch einen Gesellschafter vertreten lassen. (Leitsatz der Redaktion)BGH17.11.2011
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V ZB 58/11 - Unzulässige Eintragung eines „Nutzungsrechts” im Grundbuch; WohnrechtLeitsatz: a) Ein Urteil, das den Beklagten dazu verurteilt, die Eintragung eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch zu bewilligen, muss das einzutragende Recht vollständig bezeichnen. b) Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung - wie eine fehlende Festlegung des Typs des einzutragenden dinglichen Rechts - nicht beheben.BGH17.11.2011
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V ZB 134/11 - Festsetzung einer Sondervergütung des VerwaltersLeitsatz: Eine Sondervergütung des Verwalters für die Bearbeitung eines Rechtsstreits gegen einen Wohnungseigentümer gehört jedenfalls dann nicht zu den nach § 91 Abs. 1 ZPO zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits, wenn der Verwalter die Ansprüche der WEG im eigenen Namen geltend macht.BGH17.11.2011
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VIII ZR 106/11 - Auskunftsanspruch des Mieters zur Höhe der BetriebskostenpauschaleLeitsatz: Ein Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter zur tatsächlichen Höhe der bei der Wohnraummiete von einer Pauschale abgedeckten Betriebskosten gemäß § 242 BGB kommt nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine nachträgliche Ermäßigung der Betriebskosten bestehen. Dabei sind Ermäßigungen einzelner Betriebskosten nicht relevant, wenn sie durch Erhöhungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.BGH16.11.2011
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VIII ZB 95/11 - Einstellung der Zwangsvollstreckung durch Rechtsbeschwerdegericht; Zahlungsverzug; RäumungLeitsatz: Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsmittelbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind (Fortführung von BGH, Beschluss vom 6.8.2003 - VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509). (Leitsatz der Redaktion)BGH15.11.2011
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II ZR 266/09 - Zur Nachschusspflicht von Gesellschaften eines geschlossenen Immobilienfonds; Beschluss mit einfacher Mehrheit; Verlustausgleichspflicht; GbR; Auseinandersetzungsbilanz; Auffüllung von Nachschüssen bei Unmöglichkeit der Leistung durch einen Teil der Gesellschafter; ZahlungsunfähigkeitLeitsatz: a) Bei einer Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts sind in die von den Abwicklern zu erstellende Auseinandersetzungsbilanz auch ohne besondere Regelung im Gesellschaftsvertrag die zu unselbständigen Rechnungsposten gewordenen, auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche untereinander und gegen die Gesellschaft einzustellen; auf dieser Grundlage ist der auf jeden Gesellschafter entfallende Fehlbetrag zu ermitteln. b) Bestehen bei der Aufstellung der Auseinandersetzungsbilanz einer Publikumsgesellschaft greifbare Anhaltspunkte dafür, dass der ermittelte Fehlbetrag durch die Anforderung von Nachschüssen in gleicher Höhe nicht aufgebracht werden kann, weil einige Gesellschafter aller Voraussicht nach nicht in der Lage sein werden, die auf sie entfallenden Nachschüsse zu leisten, kann die Gesellschafterversammlung mit der nach dem Gesellschaftsvertrag erforderlichen Mehrheit beschließen, dass diesem Umstand bereits bei der Festlegung der Höhe der von den Gesellschaftern einzufordernden Nachschusszahlungen Rechnung getragen wird, und den Liquidator zur Einforderung der entsprechenden Beträge anweisen.BGH15.11.2011