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II ZR 272/09 - Zur Nachschusspflicht von Gesellschaften eines geschlossenen Immobilienfonds; Beschluss mit einfacher Mehrheit; Verlustausgleichspflicht; GbR; AuseinandersetzungsbilanzLeitsatz: Verlangt der Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts für die Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz als Grundlage der Verlustausgleichspflicht nach Auflösung der Gesellschaft keine qualifizierte Mehrheit, ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss von einer gesellschaftsvertraglichen Klausel gedeckt, nach der Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit zu fassen sind.BGH15.11.2011
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V ZR 65/11 - Kostenbefreiung für einzelnen Wohnungseigentümer bei fehlender Zustimmung zu baulichen Veränderungen; Erweiterung eines SchwimmbadesLeitsatz: a) Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, ist er gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den damit verbundenen Kosten befreit; es kommt nicht darauf an, ob seine Zustimmung gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG erforderlich war oder nicht. b) Er kann die Kostenfreistellung auch nach Bestandskraft des Beschlusses über die Durchführung der baulichen Maßnahme verlangen, sofern der Beschluss die Kostenverteilung nicht abschließend regelt.BGH11.11.2011
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V ZR 45/11 - Anfechtungsklage gegen sämtliche übrigen MiteigentümerLeitsatz: Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft.BGH11.11.2011
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V ZR 245/10 - Arglistiges Verschweigen bei Grundstücksverkauf; AufklärungspflichtLeitsatz: Mit der Übergabe von Unterlagen erfüllt ein Verkäufer seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer die Unterlagen nicht nur zum Zwecke allgemeiner Information, sondern unter einem bestimmten Gesichtspunkt gezielt durchsehen wird.BGH11.11.2011
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V ZR 231/10 - Einzeln angefertigtes Aggregat kein wesentlicher Bestandteil der GesamtsacheLeitsatz: a) Auch eine nicht serienmäßig hergestellte Sache, die Bestandteil einer (Gesamt-) Sache ist, kann sonderrechtsfähig sein, wenn sie an die Gegenstände, mit denen sie verbunden ist, nicht besonders angepasst ist und durch eine andere gleichartige Sache ersetzt werden kann. b) Ein Bestandteil einer Sache ist nicht schon dann als wesentlich anzusehen, weil seine Abtrennung mit einem hohen Aufwand verbunden ist; die Kosten der Abtrennung müssen vielmehr im Vergleich zu dem Wert des abzutrennenden Bestandteils unverhältnismäßig sein. c) Ob ein Bestandteil einer zusammengesetzten Sache wesentlich und damit sonderrechtsunfähig ist, bestimmt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Verbindung. Nachfolgende Wertveränderungen - insbesondere Wertminderungen durch Abnutzung oder Alterung - sind bei der Prüfung der Wesentlichkeit eines Bestandteils grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.BGH11.11.2011
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III ZR 81/11 - Aufklärungspflicht und Haftung des Anlageberaters; strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Initiatoren; KapitalanlagebetrugLeitsatz: Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters über ein ihm bekanntes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche.BGH10.11.2011
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IX ZR 142/10 - Sicherungsabtretung des Anspruches auf Rückgewähr einer Grundschuld; abgesonderte Befriedigung im Insolvenzverfahren; Revalutierung der Grundschuld; InsolvenzverfahrenLeitsatz: Die Sicherungsabtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld kann nur dann ein Recht auf abgesonderte Befriedigung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Abtretenden begründen, wenn eine Revalutierung der Grundschuld ohne Zustimmung des Abtretungsempfängers nicht oder nicht mehr in Betracht kommt.BGH10.11.2011
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V ZR 247/10 - Berechnung der Beschwer bei WillenserklärungLeitsatz: Für den Wert der Beschwer des Beklagten ist im Falle einer Willenserklärung das wirtschaftliche Interesse an dem Nichteintritt der mit der Erklärung verbundenen Folgen maßgebend.BGH10.11.2011
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VIII ZR 87/11 - Schönheitsreparaturzuschlag nach Auslaufen der PreisbindungLeitsatz: Ein in der Grundmiete einer preisgebundenen Wohnung enthaltener Kostenansatz für Schönheitsreparaturen im Sinne von § 28 Abs. 4 II. BV berechtigt einen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichteten Vermieter nicht, nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung die nunmehr als „Marktmiete" geschuldete Grundmiete über die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete hinaus um einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen zu erhöhen (Fortführung des Senatsurteils vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, GE 2010, 1051 = WuM 2010, 490).BGH09.11.2011
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V ZR 82/11 - Hausgeldschulden bei Eigentumswohnung im Nachlass; Nachlassverbindlichkeiten; Testamentsvollstreckung; NachlassmittelLeitsatz: Gehört eine Eigentumswohnung zu dem Nachlass, weil sie der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten.BGH04.11.2011