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Urteil Grundbuchberichtigung
Schlagworte
Grundbuchberichtigung; staatliche Verwaltung; Grundstücksübereignung; Auflassung; Eigengeschäft des Verwalters
Leitsätze
1. Der staatliche Verwalter handelt im eigenen Namen und tätigt - wie der Eigentümer - ein Eigengeschäft.
2. Hat der staatliche Verwalter über ein Grundstück fälschlicherweise als Eigentümer verfügt, so ist dies für die Wirksamkeit der Auflassung unschädlich.
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