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Urteil Tiefbauunternehmen


Schlagworte

Tiefbauunternehmen; Straßenbauunternehmer; Erkundigungspflicht nach privat verlegten Versorgungsleitungen

Leitsatz

Bestehen nach den örtlichen Gegebenheiten Anhaltspunkte für die Existenz privater Versorgungsleitungen (hier: Antennenkabel) in öffentlichem Grund, so muß sich ein Bauunternehmer vor der Durchführung von Baggerarbeiten sorgfältig nach dem Vorhandensein und gegebenenfalls dem Verlauf solcher Leitungen erkundigen.

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