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Urteil Tiefbauunternehmen
Schlagworte
Tiefbauunternehmen; Straßenbauunternehmer; Erkundigungspflicht nach privat verlegten Versorgungsleitungen
Leitsatz
Bestehen nach den örtlichen Gegebenheiten Anhaltspunkte für die Existenz privater Versorgungsleitungen (hier: Antennenkabel) in öffentlichem Grund, so muß sich ein Bauunternehmer vor der Durchführung von Baggerarbeiten sorgfältig nach dem Vorhandensein und gegebenenfalls dem Verlauf solcher Leitungen erkundigen.
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