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Urteil Zweckentfremdungsgenehmigung
Schlagworte
Zweckentfremdungsgenehmigung; Wohngebiet; Praxis; psychologische Praxis; psychotherapeutische Praxis
Leitsatz
Wer entgegen einem Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in gemieteten Räumen eine Praxis eröffnet, trägt das Risiko einer Gefährdung seiner beruflichen Existenz. Eine psychologisch psychotherapeutische Praxis in Köln setzt zum Wohle der Patienten nicht deren Standort in einem Wohngebiet voraus.
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