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Urteil Mietkaution


Schlagworte

Mietkaution; ausdrückliche/Erwähnung der Zweckbestimmung einer Kaution; Erledigungserklärung/in der Hauptsache; Erwähnung/der Zweckbestimmung einer Sicherheitsleistung; Kaution/Pflicht zur Erwähnung der Zweckbestimmung; Kenntnis/vom Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung; Kosten/Aufteilung gemäß § 91 a ZPO; Unwirksamkeit/einer Kaution; Zweckbestimmung/einer Kaution

Leitsatz

Eine Mietkautionsvereinbarung, in der nicht die Zweckbestimmung ausdrücklich in Übereinstimmung mit § 29 a Abs. 6 I. BMG erwähnt wird, ist unwirksam.

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