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65 S 211/83 - Schönheitsreparaturen; Höhe/des Schadenersatzes wegen unterlassener Schönheitsreparaturen; Mehrwertsteuer/als Schadensposten; Nachmieter/zur Übernahme von Schönheitsreparaturen; bereite Schadenersatzpflicht/wegen unterlassener Schönheitsreparaturen; unrenovierte/Weitervermietung; vorgeschlagene/Nachmieter; Vorteilsausgleichung/im Rahmen von § 326 BGB; Weitervermietung/im unrenovierten ZustandLeitsatz: 1. Die Schadenersatzpflicht des ausziehenden Mieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen bleibt auch dann bestehen, wenn der Vermieter die Wohnung unrenoviert weitervermietet und der Mieter Nachmieter vorschlägt. 2. Allerdings umfaßt der Schadenersatz keine Mehrwertsteuer, wenn der Vermieter die Renovierungsarbeiten nicht ausführt.LG Berlin21.01.1984
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61 S 267/83 - Ausübung des Optionsrechts bei Mietermehrheit; Mietverhältnis, Verlängerung; Option; Optionserklärung; Mietermehrheit; WirksamkeitserstreckungLeitsatz: Ist im Mietvertrag vereinbart, aß die Willenserklärung eines Mieters auch für die anderen Mieter verbindlich ist, so verlängert die Optionserklärung eines von mehreren Mietern das gesamte Mietverhältnis.LG Berlin20.01.1984
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62 S 150/83 - Ermächtigung zur Einziehung der Miete im Lastschriftverfahren; Mietzinszahlung, Einzugsermächtigung, Lastschriftverfahren, Widerrufsrecht, positive Forderungsverletzung, Schadenersatz, Kosten der Einzugsversuche, Formularklausel, ergänzende VertragsauslegungLeitsatz: 1. Eine formularmäßige Regelung über die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist nicht gemäß § 9 Abs. 1, 2 AGBG rechtsunwirksam. 2. Der Mieter kann seine Einwilligung zum Lastschriftverfahren widerrufen, wenn hierbei gewichtige Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, auch wenn die Regelung im Mietvertrag ein Widerrufsrecht des Mieters nicht vorsieht. 3. Hat der Mieter die Einzugsermächtigung widerrufen, so hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen gescheiterter Einzugsversuche.LG Berlin16.01.1984
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62 S 150/83 - Einziehungsermächtigung; Bankunkosten/Erstattungsfähigkeit; Einzugsermächtigung; ergänzende/Vertragsauslegung; Formularmietvertrag/Einziehungsermächtigung; Kündigung/der Einziehungsermächtigung; positive/Forderungsverletzung; Rationalisierung/als Grund für eigenmächtige Abbuchungen; Treu/und Glauben; Widerruf/einer EinziehungsermächtigungLeitsatz: Die vertragliche Vereinbarung über die Erteilung einer Einziehungsermächtigung seitens des Mieters verstößt nicht gegen § 9 Abs. 1, 2 AGBG. Sie kann jedoch bei Vorliegen besonderer Umstände widerrufen werden.LG Berlin16.01.1984
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7 C 786/81 - Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; MietzinserhöhungLeitsatz: Der Wohnwertzuschlag gemäß § 1 Abs. 2 1. MHV-XII. BMG ist zulässig.AG Neukölln13.12.1984
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16 C 443/84 - Wohnwertzuschlag; Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung (Ausschluß); Hausflur, TreppenraumLeitsatz: 1. Zur Frage, wann ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 4 XII. BMG (nicht ordnungsgemäß verputzte oder gestrichene Treppenhäuser) vorliegt. 2. Die Erhebung des Wohnwertzuschlages gemäß § 5 XII. BMG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 I. MHV-XII. BMG ist rechtswirksam.AG Tempelhof-Kreuzberg06.12.1984
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15 C 516/84 - Duldung von Modernisierungsmaßnahmen; allgemein üblicher Zustand; Verbesserung der Räume; Duldungspflicht (Mieter); Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahmen; Zentralheizung; Baurechtswidrigkeit; allgemein üblicher Zustand; Ankündigungspflicht; AbstellkammerLeitsatz: 1. Die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses hat beim Einbau einer Zentralheizung keine Auswirkungen auf die Duldungspflicht des Mieters gem. § 541 b Abs. 1 BGB, da eine Zentralheizung heute allgemein üblich ist. 2. Eine etwaige formelle Baurechtswidrigkeit einer geplanten Maßnahme führt nicht dazu, daß der Vermieter keinen Anspruch auf Duldung der Modernisierungsmaßnahme hat. 3. Zum Umfang der Ankündigungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen.AG Charlottenburg05.12.1984
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15 C 444/84 - Fassade (Begriff); Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung - Ausschluß; Außenwand ohne Fassade; HalbruineLeitsatz: 1. Zur Auslegung des Begriffs Fassade in § 3 Abs. 1 Ziffer 1 § 12. BMG. 2. Der Anwendungsbereich des § 3 Abs. 3 Nr. 1 12. BMG ist auf den eng begrenzten Ausnahmefall beschränkt, daß es sich bei einem Wohngebäude um eine Halbruine handelt.AG Schöneberg27.11.1984
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10 C 405/84 - Betriebskostenzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Sondermüllabfuhr; Boden- und Kellerreinigung; Grünflächenreinigung; TreppenfensterreinigungLeitsatz: Zur Umlage von Betriebskostenerhöhungen gem. § 4 XII. BGB (hier: erstmals entstandene Kosten).AG Neukölln26.11.1984
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13 C 417.84 - Unbefugte Untervermietung als Kündigungsgrund; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wohnwertzuschlag - Ausschluß; Außentoilette; vertragswidriger Gebrauch; Untervermietung, unerlaubte; Abmahnung; Fristsetzung; fristlose KündigungLeitsatz: 1. Der Wohnwertzuschlag gem. § 5 XII. BMG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 1. MieterhöhungsVO gem. XII. BMG ist dann unzulässig, wenn sich die Toilette für die Wohnung im Hof befindet. 2. Die fristlose Kündigung nach § 553 BGB hat zur Voraussetzung, daß die nach dieser Vorschrift erforderliche Abmahnung dem Mieter eine angemessene Frist setzt, den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache zu beenden; im Falle der unbefugten Untervermietung muß die gesetzte Frist zumindest so lang sein, daß es dem Mieter möglich ist, das Untermietverhältnis gem. § 565 Abs. 3 Nr. 3 BGB zu kündigen.AG Charlottenburg23.11.1984