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Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Auslandsaufenthalt/eines "Familienangehörigen"; Betriebsbedarf/als Kündigungsgrund; Eigenbedarf/als Kündigungsgrund; Erbe/als "Familienangehöriger"; Familienangehöriger/im Sinne von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB; Hauswartwohnung/Widmung als Kündigungsgrund; Kündigung/wegen Eigenbedarfs; Neffe/als "Familienangehöriger"
Leitsatz
Auch ein Neffe des Vermieters, der das Haus einst erben soll, ist kein Familienangehöriger im Sinne von § 564 b BGB, so daß diesen Wohnbedarf eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters nicht rechtfertigt.
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