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Urteil Miterben beeinträchtigende Schenkung unter Nießbrauch und Pflegeverpflichtung


Schlagworte

Miterben beeinträchtigende Schenkung unter Nießbrauch und Pflegeverpflichtung

Leitsätze

Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB muss zwischen dem Vorliegen einer Schenkung einerseits und der Absicht des Erblassers, den Vertragserben zu beeinträchtigen, andererseits unterschieden werden.

Ein in einem Grundstücksübertragungsvertrag vorbehaltener Nießbrauch sowie eine übernommene Pflegeverpflichtung sind bereits bei der Prüfung, ob eine (gemischte) Schenkung vorliegt, zu berücksichtigen.

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