Urteil Schadensersatz bei Vereitelung des Vorkaufsrechts des Wohnungsmieters, Preisüberhöhung, keine Anrechnung der Ersparnis künftiger Mietzahlungen
Schlagworte
Schadensersatz bei Vereitelung des Vorkaufsrechts des Wohnungsmieters, Preisüberhöhung, keine Anrechnung der Ersparnis künftiger Mietzahlungen
Leitsätze
1. Der Schadensersatz des Mieters wegen Vereitelung des Vorkaufsrechts für seine Wohnung setzt voraus, dass der Verkehrswert höher ist als der dem Verkäufer geschuldete Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten und Finanzierungskosten (Bestätigung von BGH GE 2015, 319; GE 2016, 905).
2. Die Ersparnis künftiger Mietzahlungen im Falle des Erwerbs ist bei der Schadensberechnung nicht zu berücksichtigen.
(Leitsätze der Redaktion)
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