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  1. V ZR 260/15 - Wert der Beschwer gegen Verurteilung zur Duldung einer Notleitung
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer gegen die Verurteilung zur Duldung einer Notleitung (hier: Wasserversorgung) bemisst sich nach der hierdurch verursachten Wertminderung des Grundstücks und nicht nach der ausgeurteilten Notleitungsrente. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    30.06.2016
  2. IV ZR 474/15 - Grundstücksschenkung unter Auflagen, Wohnrecht, Pflichtteilsergänzungsansprüche, Keine Ausschlussfristverlegung bei Nutzungsvorbehalten
    Leitsatz: Behält sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks ein Wohnungsrecht an diesem oder Teilen daran vor, so kann hierdurch in Ausnahmefällen (hier verneint) der Beginn des Fristlaufs gem. § 2325 Abs. 3 BGB gehindert sein (Fortführung des Senatsurteils vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395).
    BGH
    29.06.2016
  3. VIII ZR 173/15 - JobCenter nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters, wichtiger Kündigungsgrund durch objektive Pflichtverletzung bei unpünktlichen Mietzahlungen
    Leitsatz: 1. Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt (Bestätigung der Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 27 ff.; sowie vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 175/14, BGHZ 204, 134 Rn. 20). 2. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung im Sinne des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB kann auch - unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Mieters - allein in der objektiven Pflichtverletzung unpünktlicher Mietzahlungen und den für den Vermieter daraus folgenden negativen Auswirkungen liegen, wenn die Gesamtabwägung ergibt, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar ist. 3. Bei der - dem Tatrichter obliegenden - Abwägung kann von Bedeutung sein, ob zahlreiche Verspätungen aufgetreten sind, diese jeweils einen erheblichen Zeitraum und erhebliche Beträge betreffen oder der Vermieter in besonderem Maße auf den pünktlichen Erhalt der Miete angewiesen ist, beispielsweise weil er daraus seinen Lebensunterhalt bestreitet oder hiermit Kredite bedienen muss. Zudem kann es eine Rolle spielen, ob das Mietverhältnis abgesehen von den unpünktlichen Zahlungen bisher störungsfrei verlaufen ist oder kurze Zeit vorher bereits eine berechtigte fristlose Kündigung ausgesprochen worden ist, die erst durch eine Zahlung innerhalb der Schonfrist während des Räumungsprozesses unwirksam geworden ist.
    BGH
    29.06.2016
  4. X ZR 65/14 - Formmangel, Schenkungsvertrag
    Leitsatz: Der Formmangel eines Schenkungsvertrags, in dem sich der Schenker zur Übertragung seines gesamten gegenwärtigen Vermögens verpflichtet, wird nicht durch Vollzug geheilt.
    BGH
    28.06.2016
  5. III ZR 308/15 - Aufklärungspflicht über Innenprovision bei Vermittlung einer Eigentumswohnung, Prospekthaftung
    Leitsatz: a) Die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 % besteht auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung. b) Die Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers oder Anlageberaters besteht unabhängig davon, ob die Kapitalanlage mittels eines Prospekts vertrieben wird oder nicht.
    BGH
    23.06.2016
  6. I ZB 5/16 - Verurteilung des WEG-Verwalters zur Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
    Leitsatz: a) Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 887 Abs. 1 ZPO im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken. b) Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung eines Wirtschaftsplans für ein Kalenderjahr nach § 28 Abs. 1 WEG ist nicht zu vollstrecken, wenn dieses Kalenderjahr zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung abgelaufen ist.
    BGH
    23.06.2016
  7. IX ZB 18/15 - Forderungsbeweis durch vollstreckbare Urkunde bei persönlicher Haftung des Schuldners für Grundschuld
    Leitsatz: Stützt ein Gläubiger seinen Eröffnungsantrag auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag, und bildet diese Forderung zugleich den Insolvenzgrund, wird die Forderung durch die Vorlage einer vollstreckbaren Urkunde bewiesen. Einwendungen des Schuldners gegen die Forderung oder gegen die Vollstreckbarkeit des Titels können regelmäßig nur in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden.
    BGH
    23.06.2016
  8. V ZR 134/15 - Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bei Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage, Schrottimmobilien, Beratungspflicht über bei Annuitätendarlehen permanent abnehmenden Steuerspareffekt, Verjährungsbeginn
    Leitsatz: 1. Bei einem Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaften Beratung über die Höhe der monatlichen Zuzahlung im Fall des Erwerbs einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage liegt die erforderliche Kenntnis anspruchsbegründender Umstände erst vor, wenn der Käufer nachvollziehen kann, worauf die höhere Zuzahlung zurückzuführen ist. Dies ist ihm regelmäßig erst nach Erhalt der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. des Mietpools für den betroffenen Zeitraum möglich. 2. a) Wird als Kaufanreiz für eine Immobilie auf deren wirtschaftliche Rentabilität hingewiesen, muss der Verkäufer auch über die hierfür bedeutsamen tatsächlichen Umstände richtig und vollständig informieren. Er verletzt daher seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes Bild der Ertragserwartung oder des Wertsteigerungspotentials gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (Bestätigung von Senat, Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, NJW 2005, 983). 2 b) Wird eine langfristige Finanzierung eines Immobilienkaufs mit damit einhergehenden Steuervorteilen und zugleich ein Annuitätendarlehen vorgeschlagen, ist über eintretende negative Auswirkungen des sich Jahr für Jahr verringernden Zinsanteils der Darlehensraten auf den Steuervorteil aufzuklären.
    BGH
    17.06.2016
  9. I ZB 109/15 - Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO, lebensbedrohliche Räumungsvollstreckung, Gewichtung des Gefährdungspotentials für den Schuldner
    Leitsatz: Begründet die Einstellung der für den Schuldner lebensbedrohlichen Räumungsvollstreckung eine Gefahr für Leben und Gesundheit des Gläubigers, so ist im Rahmen der Entscheidung nach § 765a ZPO das Ausmaß der jeweiligen Gefährdung zu würdigen. Ist das mit einer Zwangsräumung verbundene Gefährdungspotential für den Schuldner deutlich höher zu bewerten als die mit einem weiteren Vollstreckungsstillstand für den Gläubiger bestehenden Gesundheitsgefahren, so kommt eine befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht, mit der dem Schuldner auferlegt wird, durch geeignete Maßnahmen an einer Verbesserung seines Gesundheitszustands zu arbeiten.
    BGH
    16.06.2016
  10. V ZR 192/15 - Gebührenstreitwert für Herausgabeklage
    Leitsatz: Der (Gebühren-) Streitwert für die Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks ist auf den Wert der Nutzung eines Jahres festzusetzen, auch wenn die Klage nur auf Eigentum gestützt wird, die Gegenseite aber ein Miet- oder anderes Nutzungsverhältnis einwendet (Bestätigung von BGHZ 48,177). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    16.06.2016