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Urteil Mieterhöhung wegen nicht zu vertretender Zinssteigerung
Schlagworte
Mieterhöhung wegen nicht zu vertretender Zinssteigerung; Darlehensvertrag; Niedrigzinsphase; Wuchermiete
Leitsätze
1. Die Tatsache, daß der Vermieter einen Darlehensvertrag in einer Niedrigzinsphase auf nur fünf Jahre abgeschlossen hat und deshalb nach Ablauf dieser Zeit eine Neufinanzierung zu deutlich höherem Zinssatz notwendig wird, ist für sich allein kein von ihm zu vertretender Umstand i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 2 MHG.
2. Die Möglichkeit der Mieterhöhung nach § 5 MHG findet dort ihre Grenze, wo gegen § 302 a Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßen wird.
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