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Urteil Ordnungswidrigkeit
Schlagworte
Ordnungswidrigkeit; Zweckentfremdung; nachträgliche Genehmigung der Verwaltungsbehörde
Leitsatz
Die nachträgliche Genehmigung der Verwaltungsbehörde bzw. die Genehmigungsfähigkeit haben keinen Einfluß auf den Schuldspruch wegen Zweckentfremdung von Wohnraum.
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