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Suchergebnis Urteilssuche (431 - 440 von 487)

  1. 2 (1) B 187/94 - Investive Veräußerung; Investitionsvorrangbescheid; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Auflassung
    Leitsatz: 1. Eine Veräußerung i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 1 InVorG liegt bei einem mehraktigen Rechtsgeschäft wie der Grundstücksveräußerung jedenfalls mit Abschluß der Auflassung vor. 2. § 11 Abs. 2 S. 1 InVorG unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
    VG Greifswald
    02.03.1994
  2. VG 30 A 432.93 - Machtmißbrauch; Redlichkeit; Erbbaurecht; Unmöglichkeit der Restitution
    Leitsatz: 1. Zum Rechtsbegriff "Machtmißbrauch" und "Redlichkeit". 2. Ein befristetes Erbbaurecht hat sich mit Inkrafttreten des EGZGB in ein unbefristetes verwandelt. 3. Die Rückerstattung eines entzogenen unbefristeten Erbbaurechts ist rechtlich nicht unmöglich, wenn der Berechtigte zur Zeit der Umwandlung noch im Grundbuch eingetragen war.
    VG Berlin
    25.02.1994
  3. 2 K 131/93.Me - Klagebefugnis; Investitionsvorrangbescheid; Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung
    Leitsatz: Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid (Kosten), der im Vollzug des InVorG ergeht.
    VG Meiningen
    24.02.1994
  4. 4 (3) A 747/93 - Bodenreformeigentum; unlautere Machenschaft; Zweckgerichtetheit der Nötigungshandlung; Neubauernstelle
    Leitsatz: 1. Bodenreformeigentum ist als beschränktes Eigentum durch die einschlägigen Bodenreformverordnungen eingeführt worden und steht dem Nießbrauch nach § 1030 BGB als Rechtsinstitut am nächsten. 2. a) Unlautere Machenschaften i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG liegen erst vor, wenn die Maßnahmen direkt auf die Entziehung des Vermögenswertes ausgerichtet werden. b) Die Anfrage der Staatssicherheit beim Bürgermeister nach Fluchtplänen genügt diesen Anforderungen nicht.
    VG Greifswald
    23.02.1994
  5. VG 9 A 306.93 - Investitionsvorrangbescheid; Investitionsvorhaben
    Leitsatz: Zum Vorhaben im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 InVorG können auch solche Maßnahmen (§ 4 Abs. 3 InVorG) gehören, die vor Erlaß des Investitionsvorrangbescheides bereits verwirklicht wurden.
    VG Berlin
    22.02.1994
  6. 5 K 341/92.Me - komplexer Wohnungsbau; Wohnungsneubau; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund
    Leitsatz: Ob ein Fall des komplexen Wohnungsbaus vorliegt, richtet sich noch nach der bestimmten Normierung des DDR-Rechts. Hiernach gehört der Neubau von volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungen einschließlich des Wohnungsbaues in innerstädtischen Gebieten zu den Investitionen des komplexen Wohnungsbaus.
    VG Meiningen
    22.02.1994
  7. 5 K 68/92.Me - Aktivlegitimation; Treuhandanstalt; Anfechtungsklage; Gesamtvollstreckung
    Leitsatz: 1. Steht ein Unternehmen mittelbar oder unmittelbar im Eigentum der Treuhandanstalt, fehlt es ihm an der Aktivlegitimation für die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt, der dem Rückübertragungsantrag Dritter stattgibt. Nur die Treuhandanstalt ist in solchen Fällen aktivlegitimiert. 2. Daran ändert sich durch die Gesamtvollstreckung über das Vermögen des Unternehmens nichts.
    VG Meiningen
    01.02.1994
  8. 5 K 314/92.Me - Vermögensverschiebung; unlautere Machenschaften; Überprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen; Gerichtsentscheidung; besatzungsrechtliches Wiedergutmachungsgesetz
    Leitsatz: 1. Art. 18 Abs. 1 EV schließt die Überprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen nach § 1 Abs. 3 VermG nicht generell aus. 2. Ob eine Gerichtsentscheidung, die zu der Vermögensverschiebung führte, über ihre bloße Fehlerhaftigkeit hinaus als unlauter im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG anzusehen ist, muß im Einzelfall beurteilt werden. 3. Vermögensverschiebungen aufgrund des besatzungsrechtlichen Wiedergutmachungsgesetzes 1945 sind keine Enteignungen im Sinne des § 1 Abs. 8 VermG.
    VG Meiningen
    01.02.1994
  9. 2 K 223/92.Me - Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft; kein Anspruch auf Rückübertragung des streitgegenständlichen Miteigentumsanteils
    Leitsatz: 1. Der Antrag eines Miteigentümers eines in Bruchteilseigentum stehenden Grundstücks, die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft durchzuführen, unterfällt jedenfalls dann nicht § 1 Abs. 3 VermG, wenn die Zwangsversteigerung durch das zuständige Gericht formal ordnungsgemäß durchgeführt wurde. 2. Die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen der Kläger eine für sich günstige Rechtsfolge herleitet, geht auch im Vermögensrecht zu seinen Lasten.
    VG Meiningen
    27.01.1994
  10. VG 9 A 128.93 - Vorhabenträger; Prognoseentscheidung; Beurteilungsermächtigung; Investitionsvorrangverfahren
    Leitsatz: Ob ein Vorhabenträger nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen hinreichende Gewähr für die Durchführung des Vorhabens bietet, ist eine Prognoseentscheidung, die der vollständigen gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Eine Beurteilungsermächtigung besteht insoweit nicht.
    VG Berlin
    25.01.1994