« zurück zur Suche

Urteil Einweisung in Jugendhaus nicht generell grob rechtsstaatswidrig oder unverhältnismäßig, keine Aufgabe des Rehabilitierungsverfahrens auf Sanktionsanpassung an heutige Maßstäbe


Schlagworte

Einweisung in Jugendhaus nicht generell grob rechtsstaatswidrig oder unverhältnismäßig, keine Aufgabe des Rehabilitierungsverfahrens auf Sanktionsanpassung an heutige Maßstäbe

Leitsatz

Die Einweisung in ein Jugendhaus gemäß § 75 StGB/DDR und deren Vollstreckung bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von drei Jahren sind nicht generell als grob rechtsstaatswidrig oder unverhältnismäßig einzustufen.

Es ist nicht Aufgabe des strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens, die von einem Gericht der DDR verhängte Sanktion auf ein nach heutigen Maßstäben als angemessen empfundenes Maß zu reduzieren.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.