Urteil Verzinsung des Erstattungsanspruchs für die zu Unrecht gewährte Entschädigung, Anordnung der rückwirkenden Verzinsung
Schlagworte
Verzinsung des Erstattungsanspruchs für die zu Unrecht gewährte Entschädigung, Anordnung der rückwirkenden Verzinsung
Leitsätze
1. Zur Verzinsung des Erstattungsanspruchs bei einer auf § 16 Abs. 2 StrRehaG gestützten Rückforderung der zu Unrecht gewährten Kapitalentschädigung.
2. Die Anordnung der rückwirkenden Verzinsung einer gemäß § 49a ThürVwVfG zu erstattenden Kapitalentschädigung über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren vor Erlass des (auf § 16 Abs. 2 StrRehaG gestützten) Rückforderungsbescheids verstößt auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens nicht (stets) gegen Treu und Glauben und ist deshalb nicht ohne Weiteres als unzulässig anzusehen (anders: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23.5.2013, 1 Ws [Reha] 24/12, bei juris, sowie die - zunächst hieran anknüpfenden - Senatsbeschlüsse vom 11.9.2013, 1 Ws Reha 35/11, und vom 16.10.2013, 1 Ws Reha 31/13).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?