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Urteil Gewaltopferentschädigung


Schlagworte

Gewaltopferentschädigung; Doping im DDR-Hochleistungssport; ursächlicher Zusammenhang zwischen Doping im Jugendalter und späteren orthopädischen Funktionsbeeinträchtigungen; Härteregelung

Leitsätze

1. Die ohne wirksame Einwilligung des Betroffenen erfolgte Gabe von Dopingmitteln an Hochleistungssportler in der ehemaligen DDR ist ein rechtswidriger, tätlicher Angriff in Form der Beibringung von Gift i. S. d. des § 1 Abs. 2 Nr. 1 OEG.

2. Zur Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Einnahme anaboler Steroide während des jugendlichen Wachstumsprozesses und orthopädischen Funktionsbeeinträchtigung an Knien, Schulter und Wirbelsäule nach einer im Alter von 13 Jahren begonnenen Laufbahn als Hochleistungssportlerin im Volleyballnationalkader der DDR (hier bejaht).

(Leitsätze der Redaktion)

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