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Urteil Umsatzmietvereinbarung mit dem eigenen Rechtsanwalt


Schlagworte

Umsatzmietvereinbarung mit dem eigenen Rechtsanwalt

Leitsätze

1. Verlangt der Kl. im Wege der Stufenklage Zahlung von Mieten, liegt in dem späteren Hilfsantrag auf Nutzungsentschädigung für den gleichen Zeitraum auch dann keine Klageänderung, wenn der Hauptantrag noch nicht beziffert war.

2. Die Bestimmung im Mietvertrag über eine Rechtsanwaltskanzlei, dass sich die Höhe der Miete nach dem erzielten Umsatz richtet, ist auch dann nicht wegen Gebührenunterschreitung nichtig, wenn der Mieter den Vermieter anwaltlich vertritt.

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