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Urteil Betriebskostenabrechnung auf Basis von Schätzwerten
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung auf Basis von Schätzwerten; Erläuterungspflicht; formelle Wirksamkeit der Heizkostenabrechnung unabhängig von Richtigkeit der Messwerte
Leitsatz
Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die dort für den jeweiligen Mieter angesetzten Kosten auf abgelesenen Messwerten oder einer Schätzung beruhen und ob eine eventuell vom Vermieter vorgenommene Schätzung den Anforderungen des § 9 a Heizkostenverordnung entspricht. Einer Erläuterung der angesetzten Kosten bedarf es nicht.
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