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I-24 U 159/13 - Mangel, Beeinträchtigung der Tauglichkeit, GewerberaummietrechtLeitsatz: 1. Um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, setzt die Feststellung eines Mangels i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache voraus, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind.2. Das Nichtbetreiben von Mietflächen innerhalb eines Einkaufszentrums durch andere Mieter wirkt sich nicht unmittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts aus, sondern allenfalls auf den mit dem darin betriebenen Gewerbe erzielbaren Gewinn. Damit steht aber nicht die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts in Frage, sondern das allgemeine unternehmerische Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko, das grundsätzlich beim Mieter liegt.3. Die Frequentierung eines Einkaufszentrums durch Gäste anderer Mieter sind ebenso wenig zusicherungsfähige Eigenschaften der Mietsache wie der Betrieb der Veranstaltungsbereiche innerhalb des Einkaufszentrums.4. Die Geschäftsgrundlage ist dann nicht gestört, wenn sich Erwartungen oder Umstände geändert haben, die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer der Vertragsparteien fallen. Im Gewerberaummietrecht bleibt es bei dem Grundsatz, dass allein der Mieter das Verwendungsrisiko für die Mietsache trägt.OLG Düsseldorf05.06.2014
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2 Ws (Reha) 45/13 - Heimerziehung; strafrechtliche Rehabilitierung; Kinderheimeinweisung; Durchgangsheim; JugendwerkhofLeitsatz: Die mit Verweis auf den Umgang mit „asozialen Elementen" getroffene Anordnung der Heimeinweisung beruht auf politisch motivierten, sachfremden Erwägungen, wenn sie Jugendliche betraf, die dem Regime der ehemaligen DDR wegen ihrer westlichen Orientierung (zur Schau gestellt durch Haartracht, Kleidung, Beatmusik und Gruppenbildungen) missfielen. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg03.06.2014
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8 U 179/13 - Bestimmbarkeit des Mietobjekts; Schriftform; Änderungsvereinbarung; Bezugnahme auf ursprüngliche VertragsurkundeLeitsatz: Die Schriftform des Mietvertrages ist gewahrt, wenn die Voraussetzungen in der Änderungsvereinbarung gemeinsam mit der in Bezug genommenen ursprünglichen Vertragsurkunde erfüllt werden.KG02.06.2014
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3 W 65/14 - Streitwert bei Räumung und gleichzeitige Entfernung von BaulichkeitenLeitsatz: Wenn neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks ausdrücklich und zusätzlich auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten oder Ähnliches verlangt wird, erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten.OLG Rostock02.06.2014
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12 U 168/13 - Selbsthilferecht für Entfernung von Baumwurzeln vom Nachbargrundstück; nicht immer Beeinträchtigung durch herüberhängende Zweige; Beeinträchtigung der Standsicherheit durch WurzelbeschnittLeitsatz: 1. Der Eigentümer darf die vom Nachbargrundstück eingedrungenen Baumwurzeln abschneiden, wenn dadurch die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt wird. 2. Auch die strengere Anforderung nach § 24 NRG BW (Selbsthilferecht nur bei wesentlicher Beeinträchtigung) ist erfüllt, wenn wegen der Durchwurzelung ein Nutzgarten nicht angelegt werden kann. 3. Die Wurzeln dürfen auch dann abgeschnitten werden, wenn dadurch die Standsicherheit der Bäume beeinträchtigt und deren Fällung notwendig wird. 4. Eine Beeinträchtigung durch überhängende Zweige liegt nicht vor, wenn die Beschattung durch die Bäume, deren Entfernung nicht verlangt werden kann, verursacht wird und ein übermäßiger Nadelbefall (gerade durch diese Zweige) mit der Notwendigkeit einer häufigen Reinigung der Dachrinne nicht dargelegt ist. (Leitsätze der Redaktion)OLG Karlsruhe27.05.2014
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1 W 55/14 - Zustimmungspflichtige Zweitveräußerung; Aufteilung in Wohnungseigentum; rechtsgeschäftliche Übertragung von WohneigentumLeitsatz: Macht die Teilungserklärung die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters mit Ausnahme der Erstveräußerung abhängig, ist diese Ausnahme „verbraucht", wenn die teilende Eigentümerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist und die entstandenen Wohnungseigentumsrechte auf ihre Gesellschafter übertragen hat. Die weitere Veräußerung von einem Gesellschafter auf einen Dritten ist danach zustimmungspflichtig.KG26.05.2014
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2 Ws (Reh) 4/14 - DDR-Haftbefehl, Verdunkelungsgefahr, Verletzung der Preisbestimmungen, gewerbebezogene MaßnahmenLeitsatz: 1. In der DDR erfolgte Verurteilungen wegen Steuerstraftaten dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nicht vollstreckt werden. Dies führt aber nicht generell zur Rechtsstaatswidrigkeit der im Hinblick auf derartige Verstöße von den Organen der DDR geführten Verfahren; sie machen eine Einzelfallprüfung nicht entbehrlich (Anschluss an OLG Brandenburg, VIZ 1996, 486).2. Zur Rechtsstaatswidrigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft.3. Weder die Überführung eines Betriebes in Volkseigentum noch der Entzug einer Gewerbeerlaubnis oder die Versagung der Wiedererlangung einer Gewerbeerlaubnis beruhen auf gerichtlichen Entscheidungen oder strafrechtlichen Maßnahmen. Sie können im strafrechtlichen Verfahren nicht angegriffen werden. (Leitsätze der Redaktion)OLG Naumburg21.05.2014
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1 W 234 + 235/14 - Veräußerung an den Ehegatten; Zustimmungserfordernis; Beweiskraft einer UrkundeLeitsatz: Ausnahmen von einem nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbarten Zustimmungserfordernis (hier für eine Veräußerung an den Ehegatten) bedürfen des Nachweises in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO.KG20.05.2014
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8 U 12/13 - Gerüstaufstellung; Kündigung wegen GebrauchsbeeinträchtigungLeitsatz: Die Anbringung einer Auffangkonstruktion im unteren Bereich eines Gerüstes kann zu einer erheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung des Geschäftslokals führen. (Leitsatz der Redaktion)KG15.05.2014
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I-24 U 180/13 - Berühmung einer Forderung im RechtsstreitLeitsatz: 1. Das für eine negative Feststellungsklage erforderliche rechtliche Interesse ist schon dann zu bejahen, wenn der Beklagte geltend gemacht hat, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Ersatzanspruch gegen den Kläger ergeben. 2. Das rechtliche Interesse entfällt nicht, wenn der Beklagte im Rechtsstreit erklärt, er berühme sich keiner Forderung (mehr) gegen den Kläger, weil eine einseitige Verzichtserklärung nicht bindend und der Kläger nicht gehalten ist, ein Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages anzunehmen.OLG Düsseldorf13.05.2014