Urteil DDR-Haftbefehl, Verdunkelungsgefahr, Verletzung der Preisbestimmungen, gewerbebezogene Maßnahmen
Schlagworte
DDR-Haftbefehl, Verdunkelungsgefahr, Verletzung der Preisbestimmungen, gewerbebezogene Maßnahmen
Leitsatz
1. In der DDR erfolgte Verurteilungen wegen Steuerstraftaten dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nicht vollstreckt werden. Dies führt aber nicht generell zur Rechtsstaatswidrigkeit der im Hinblick auf derartige Verstöße von den Organen der DDR geführten Verfahren; sie machen eine Einzelfallprüfung nicht entbehrlich (Anschluss an OLG Brandenburg, VIZ 1996, 486).
2. Zur Rechtsstaatswidrigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft.
3. Weder die Überführung eines Betriebes in Volkseigentum noch der Entzug einer Gewerbeerlaubnis oder die Versagung der Wiedererlangung einer Gewerbeerlaubnis beruhen auf gerichtlichen Entscheidungen oder strafrechtlichen Maßnahmen. Sie können im strafrechtlichen Verfahren nicht angegriffen werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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